Zu lange her, Klärung nicht mehr möglich

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Absender:

Luftfahrtbundesamt
04. Juni 1999
38020 Braunschweig

An
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdorf 55
D 54483 Kleinich
 

Winterdienst auf dem Flughafen Hahn
Ihr Schreiben vom 23. Mai 1999

Sehr geehrte Frau ... ? Sehr geehrer Herr ... ?

in Beantwortung Ihres o.a. Schreibens müssen wir Ihnen mitteilen, daß das Luftfahrt- Bundesamt für die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Flughäfen nicht zuständig ist.

Was den Start einer IL 76 vom Flughafen Hahn betrifft, bei der der Pilot laut Zeitungsbericht vorher keine Enteisung hat durchführen lassen, stellt sich die Frage, ob das Flugzeug tatsachlich so vereist war, dafür eine Enteisung notwendig gewesen wäre. Eine Beweisführung ist im Nachhinein nicht möglich.

Wiederholt sprechen Sie in diesem Zusammenhang von irgendeiner "Billigfluglinie". Hierzu haben wir lhnen bereits erläutert, daß ausländische Luftfahrtunternehmen von uns im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Einflug- und Landerechte auf Ihre flugtechnische und flugbetriebliche Sicherheit hin geprüft werden. Diese Sicherheit ist nicht abhängig davon ob es sich bei der Fluggesellschaft um einen "Low-cost-carrier" handelt und/oder altes Fluggerät eingesetzt wird. Uralte aber vorschriftsgemäß gewartete Flugzeuge sind allemal sicherer als schlecht gewartete neue. Bei unseren Überprüfungen konnten wir feststellen, daß Wartungen und Instandhaltung vorschriftsgemäß durchgeführt waren und auch der Ausbildungsstand der Piloten nicht bemängelt werden mußte.

Wir schreiben Ihnen heute nichts Neues. Diese Information haben wir Ihnen u.a. bereits mit Schreiben vom 06.02.98 gegeben. Bei unseren bisherigen Überprüfungen ausländischer Flugzeuge auf dem Flughafen Hahn sind keine, die Sicherheit gefährdenden Mängel festgestellt worden. Ihre Negativliste können wir also nicht bestätigen und wir hoffen, daß es dabei bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Ernst Boller
Ref. Flugsicherheitsarbeit