Schon wieder eine Insolvenz!

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Veränderungen:

HRB 3258; 12. März 2002 Japso GmbH Agentur für Kommunikation in Lautzenhausen/Flughafen Hahn

Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach - 3 IN 84/01 - vom 31.01.2002 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen gem. § 65 Abs. 1 GmbHG eingetragen.