Platzrundenterror am Wochenende mit Federal Expreß

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Offener Brief

Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Kleinich, 08. Mai 1999

An
Federal Expreß Corporation
Langer Kornmarkt 34c

64451 Kelsterbach


Platzrundenbetrieb am Flugplatz Hahn an Samstagen und Sonntagen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Am Sonntag, den 02. Mai 1999 in der Zeit von ca. 12:00 bis ca. 12:25 Uhr, von ca. 14:00 bis 16:00 Uhr und von ca. 17:00 bis ca. 17:30 Uhr sowie am Samstag, den 07. Mai 1999 von ca. 12:30 Uhr bis nach 18:00 Uhr haben Ihre Piloten Platzrunden am Flugplatz Hahn geflogen. Bei den von uns beobachteten Flugzeugen handelte es sich jeweils um eine zweimotorige Propellermaschinen (Fokker?), Aufschrift FedEx, weiß lackiert, das Heck und das Heckleitwerk lila lackiert. Als Luftfahrtkennzeichen haben wir CFXE erkannt.
Außerdem stand am 02. Mai 1999 auf dem Vorfeld ein weiteres Flugzeug Ihrer Firma vom gleichen Typ. Wir gehen davon aus, daß auch mit dieser Maschine Trainingsflüge in der Platzrunde und/oder wiederholte Anflüge am Flugplatz Hahn geflogen wurden.

Wir weisen darauf hin, daß gemäß dem beigefügten Auszug aus der Genehmigung des Flugplatzes Hahn, Az.: 852-181/11/16 Hahn vom 21. März 1997 und einem Auszug aus dem Gerichtsurteil zur Genehmigung des Flugplatzes Hahn - Seite 123 u 124 - , solche Flüge nicht erlaubt sind.

Angesichts der sehr weit gefaßten Genehmigung des Flugplatzes Hahn ist es für die Anwohner besonders ärgerlich und störend, wenn die nur wenigen Einschränkungen, wie z.B. das Verbot von Platzrundenbetrieb an Sonn- und Feiertagen, rücksichtslos unterlaufen werden. Offensichtlich gehen die Betreiber des Flugplatzes Hahn davon aus, daß es der Bevölkerung nur äußerst schwer möglich ist, Verstöße gegen die Genehmigung zu registrieren und dagegen vorzugehen.

Sicherlich widerspricht es auch ihrem Bedürfnis in der Öffentlichkeit ein positives Bild ihres Unternehmens zu zeichnen, wenn gleichzeitig der Eindruck entsteht, sie verstießen gegen die Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm.

Wir nehmen solche Vorkommnisse zum Anlaß, die entsprechenden politischen Gremien in Bund und Land von diesen Verstößen gegen die Genehmigung des Flugplatzes Hahn zu unterrichten und auf entsprechende politische Entscheidungen zur Abwehr von Mißbrauch hinzuwirken.

In Erwartung einer Erklärung verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen