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Unterlassungsverpflichtungserklärung

Hiermit verpflichtet sich die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e.V., vertreten durch den Vorstand, gegenüber der Firma LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH & Co. KG, vorbehaltlos und verbindlich,

  1. es zu unterlassen, folgende Behauptungen im Wege von Pressemitteilungen oder sonstigen für die Öffentlichkeit bestimmten Verlautbarungen aufzustellen:
  1. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehend formulierte Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,-- DM an die LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH & Co. KG zu zahlen sowie
  2. die durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Waldowski, Stünkel, Arendt & Partner GbR entstandenen Kosten zu übernehmen nach Maßgabe eines Gegenstandswertes von 50.000,-- DM und einer 7,5/10 Gebühr nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.

54483 Kleinich, den