Hiermit verpflichtet sich die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
e.V., vertreten durch den Vorstand, gegenüber der Firma LTU
Lufttransport-Unternehmen GmbH & Co. KG, vorbehaltlos und verbindlich,
es zu unterlassen, folgende Behauptungen im Wege von Pressemitteilungen oder sonstigen für die Öffentlichkeit bestimmten Verlautbarungen aufzustellen:
Flugzeuge der LTU hätten am 01.04.1999 nach 21.00 Uhr Platzrunden am Flugplatz Hahn absolviert;
die LTU habe grobe Verstöße gegen Schutzauflagen begangen;
am 01.04.1999 hätten Piloten der LTU von früh bis spät den Anflug geübt
und wer auf ein reguläres Ende der Überflüge gehofft hatte, habe feststellen
müssen, daß der Platzrundenbetrieb in verstärktem Umfang bis 22.00 Uhr fortgesetzt worden sei;
Piloten der LTU hätten gegen die Flughafengenehmigung des Flugplatzes Hahn verstoßen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehend formulierte Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,-- DM an die LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH & Co. KG zu zahlen sowie
die durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Waldowski, Stünkel, Arendt & Partner GbR entstandenen Kosten zu übernehmen nach Maßgabe eines Gegenstandswertes von 50.000,-- DM und einer 7,5/10 Gebühr nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung zuzüglich Auslagenpauschale und
Mehrwertsteuer.