Einwendungen der Verbandsgemeinde Zell/Mosel und deren Ortsgemeinden im Raumordnungsverfahren für die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn

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Raumordnerischer Entscheid Hahn vom 25.02.2003

3.1.3 Verbands- und Ortsgemeinden

Die Verbandsgemeinde Zell gibt zu der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn folgende Stellungnahme ab:

1. Der weitere Ausbau des Flughafens Frankfurt-Hahn werde vom Verbandsgemeinderat Zell als Stärkung des heimischen Wirtschaftsraumes angesehen, der ausdrücklich begrüßt werde.

2. Aus den im Raumordnungsverfahren überlassenen Unterlagen ergäben sich vier mögliche Varianten des Ausbaues der Start- und Landebahn. Die favorisierte Erweiterung der Start- und Landebahn in südwestlicher Richtung stelle auch aus Sicht des Verbandsgemeinderates die günstigste Ausbaualternative dar. Mit dieser Variante erkläre er sich einverstanden. Sofern im laufenden Verfahren jedoch eine andere Variante gewählt werde, behalte man sich eine erneute Beteiligung vor.

3. Der Verbandsgemeinderat sei sich dabei aber auch bewusst, dass die möglichen negativen Auswirkungen auf die Verbandsgemeinde Zell, die betroffenen Ortsgemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger, aber auch auf die vorhandene bzw. sich noch weiter entwickelnde Tourismusstruktur so gering wie möglich gehalten werden müssten.

4. Um solche möglichen negativen Auswirkungen des Ausbaues und des damit möglich werdenden größeren Luftverkehrsaufkommens auf die Verbandsgemeinde Zell zu minimieren, sei er der Meinung, dass die bisher getroffenen Lärmschutzmaßnahmen ausgeweitet werden sollten. Der aktuelle Flugbetrieb zeige, dass Lärmbelästigungen nicht straßengenau abgegrenzt werden könnten. Lärmschutzmaßnahmen sollten für den gesamten Ort bzw. zumindest den gesamten Ortsteil gelten. In diesem Zusammenhang werde darauf hingewiesen, dass die in den Unterlagen eingetragenen Siedlungsflächen nicht mehr dem aktuellen Stand entsprächen.

5. Die Verkehrsbelastungen hätten bereits heute eine Dimension angenommen, die auch einen Ausbau der Verkehrsanlagen im Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) erforderlich mache. Das Verkehrsaufkommen auf der B 421 von der Mosel über den Zeller Berg zum Flughafen stelle eine weitere Begründung für den dringend notwendigen weiteren Ausbau dieser Verbindung dar.

Die Ortsgemeinde Altlay lehnt alle Varianten in nordöstlicher Richtung ab wegen der notwendigen Verlegung der B 327 und den damit verbundenen Nachteilen für die Gemeinde, wie die Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes und damit den Verlust des für die Versorgung der Gemeinde mit Trinkwasser notwendigen Brunnens auf dem Kippelsberg und einen erheblichen Anstieg des Lärms, hervorgerufen sowohl durch Flugbewegungen als auch den allgemeinen Straßenverkehrslärm.

In Bezug auf die allgemeinen verkehrlichen Belastungen schließt sich die Gemeinde der Stellungnahme der Verbandsgemeinde Zell an.

Die im genannten Verfahren favorisierte Variante in südwestlicher Richtung stelle aus der Sicht der Gemeinde die für sie günstigste dar. Daher erkläre sie sich damit einverstanden. Um die negativen Auswirkungen des Ausbaues für die Gemeinde Altlay zu minimieren, sei sie der Meinung, dass die bisher getroffenen Lärmschutzmaßnahmen ausgeweitet werden sollten. Der aktuelle Flugbetrieb zeige, dass die Lärmbelästigungen nicht, wie in den Lärmschutzzonen angegeben, gebiets- oder sogar straßengenau abgegrenzt werden könnten.

Bedingt durch den prognostizierten Anstieg der Flugbewegungen, vor allem in der Zeit von 1:00 - 6:00 Uhr, von derzeit 6 Starts oder Landungen auf ca. 30 (alle 10 Minuten), erwarte die Gemeinde eine Verlängerung der Antragsfrist für Lärmschutzmaßnahmen über den 31.12.2002 hinaus. Zusätzlich müssten in Zukunft wiederholt Lärmmessungen mit der vorhandenen mobilen Lärmmessstation über einen längeren Zeitraum (Tage) in der Gemeinde durchgeführt werden.