Einwendungen der Verbandsgemeinde Kirchberg und deren Ortsgemeinden im Raumordnungsverfahren für die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn

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Raumordnerischer Entscheid Hahn vom 25.02.2003

3.1.3 Verbands- und Ortsgemeinden

Die Verbandsgemeinde Kirchberg stimmt der geplanten Start- und Landebahnerweiterung zu.

Der in der Planung befindliche 4-streifige Ausbau der 8 50 sowie die Ertüchtigung der Kreisstraße 2 von der Abfahrt der B 50 bis zum Flughafen sollten zügig umgesetzt werden, damit das zu erwartende höhere Verkehrsaufkommen von den Straßen bewältigt werden könne.

Die Forderungen hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen der von der Start- und Landebahn betroffenen und am Verfahren beteiligten Ortsgemeinden im Verbandsgemeindegebiet sollten nach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Durch die Erweiterung der Start- und Landebahn seien die Ortsgemeinden Belg, Würrich und Hirschfeld, Ortsteil Bahnhof, am stärksten betroffen. Deshalb sollten insbesondere hier verstärkt Lärmschutzmaßnahmen, ggf. über den bisherigen Rahmen hinaus, durchgeführt werden. Ferner solle durch die Start- und Landebahnverlängerung keine zusätzliche Beeinträchtigung der Siedlungsentwicklung entstehen.

Bestehende Wasserversorgungsanlagen und Abwasserbeseitigungsanlagen würden grundsätzlich von dem Vorhaben nicht tangiert. Bezüglich des anfallenden Niederschlagswassers werde auf folgendes hingewiesen:


Laut dargestelltem Entwässerungskonzept solle das durch das Vorhaben anfallende Niederschlagswasser über Schlitzrinne und Rohrleitung zu dem bereits bestehenden Regenrückhaltebecken "Waschbach" der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) geführt werden. Die notwendige Anpassung des Wasserrechts habe die FFHG selbst zu beantragen.

Im Hinblick auf die Entsorgung des in den Wintermonaten durch den Flugbetrieb anfallenden Enteisungsmittels würden ggf. von der Oberen Wasserbehörde künftig zusätzliche Maßnahmen gefordert. Der FFHG sei von der Oberen Wasserbehörde lediglich befristet das Recht eingeräumt worden, das mit Enteisungsmittel verschmutzte Niederschlagswasser nach der Gewässergütebetrachtung einzuleiten, solange das Gewässer die Gewässergüteklasse II einhalte. Bei zunehmendem Flugbetrieb werde ggf. eine Behandlung des mit Enteisungsmitteln verschmutzen Niederschlagswassers erforderlich. Aus diesem Grunde habe die FFHG Untersuchungen in Auftrag gegeben, ob hierfür eine eigene Abwasserreinigungsanlage errichtet werden solle oder aber ob diese Abwässer ggf. in der kommunalen Kläranlage der Verbandsgemeindewerke Kirchberg mitbehandelt werden sollten. Sofern eine Mitbehandlung auf der kommunalen Kläranlage gewünscht werden sollte, seien hierfür gesonderte vertragliche Vereinbarungen zu treffen.

Im Falle einer Erweiterung nach der Variante Nordost seien Trinkwasser- und Abwassertransportleitungen der Verbandsgemeindewerke Kirchberg im Bereich der dargestellten inneren Randzone betroffen und müssten ggf. zulasten des Antragstellers gesichert bzw. verlegt werden. In diesem Falle würden bezüglich des anfallenden Niederschlagswassers die gleichen Hinweise wie bei der Variante Südwest mit der Maßgabe gelten, dass in diesem Falle die gewerblich der FFHG erlaubten Einleitestellen "Wackenbach" mit dem Regenrückhaltebecken "Wackenbach 1 l" bzw. "Brühlbach" betroffen seien.

Die Ortsgemeinde Bärenbach macht folgende Bedenken gegen die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn geltend:

Die geplante Umleitung des Verkehrs von der während der Bauphase gesperrten Hunsrückhöhenstraße (B 327) über die Ortsdurchfahrt Bärenbach (L 194) auf die B 50 stelle eine für die Ortsgemeinde unzumutbare Härte dar. Schon in der Vergangenheit sei eine erhebliche Zunahme des Personen- aber insbesondere auch des Schwerlastverkehrs verzeichnet worden. Die Lärmbelästigungen der Anwohner seien als erheblich anzusehen. Auch die Streckenführung durch den Ort lasse einen Begegnungsverkehr von LKW's kaum zu.

Die Ortsdurchfahrt bzw. die L 194 müsse von der B 327 bis zum Anschluss an die B 50 für den Schwerlastverkehr gesperrt werden.

Die Auswirkungen des Fluglärms auf die Gemeinde Bärenbach würden als erheblich angesehen. Gerade durch die Start- und Landebahnverlängerung würden größere und lautere (Fracht-)Maschinen den Flughafen nutzen. Neben dem Fluglärm sei insbesondere auf den Lärm durch rollende Flugzeuge und den verursachten Bodenlärm der Maschinen hinzuweisen. Je nach Wetterlage, Windrichtung und Tageszeit seien schon jetzt die Motorengeräusche ständig zu hören und stellten eine Beeinträchtigung der Lebensqualität/Gesundheit dar.

Zur Vermeidung von Lärm seien für die Ortsgemeinde keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.

Die Ortsgemeinde grenze an das Flughafengelände und liege in unmittelbarer Nähe zur B 50. Schon jetzt sei durch den bisherigen Ausbau der B 50 eine erhebliche Zunahme des Verkehrs und des damit verbundenen Lärms zu verzeichnen. Je nach Wetterlage, Windrichtung und Tageszeit sei schon jetzt der Lärm des Verkehrs ständig zu hören und stelle eine Beeinträchtigung der Lebensqualität dar. Nach dem Ausbau werde der Verkehr noch zunehmen und die Beeinträchtigungen würden noch größer.

Bedenken bestünden hinsichtlich der Flugsicherheit und der steigenden Lärmbelästigung durch kreisende/wartende Flugzeuge. Aufgrund der unterschiedlichen Überflughöhen sei eine steigende Lärmbelästigung zu erwarten. Durch Kerosinablässe seien Gesundheitsschäden für die Bevölkerung zu befürchten. Die Sicherheit und Gesundheit seien in jedem Fall höher zu bewerten als die wirtschaftlichen Interessen des Flughafens.

Die Zunahme des Flugverkehrs bedeute, dass die Wohn- und Wohnumfeldfunktion sinken werde. Dies habe negative Auswirkungen auf den Wert der vorhandenen Immobilien. Des Weiteren würden durch die Zunahme des Flugverkehrs und das höhere Verkehrsaufkommen die damit verbundenen Lärm- und Geruchsbelästigungen, die schon jetzt vorhanden seien, verstärkt. Somit werde die Lebensqualität weiter eingeschränkt.

Die Erholungs- und Freizeitfunktion der Region würde durch die Verlängerung der Start- und Landebahn weiter als bisher eingeschränkt. Bei ständigem Lärm (Flugzeuge und LKW/PKW) könne sich niemand erholen. Auch die Freizeitaktivitäten seien damit begrenzt.

Die Verlängerung der Start- und Landebahn stelle einen erheblichen Eingriff in die Tier- und Pflanzenwelt dar. Tiere würden sich vor dem Lärm der Flugzeuge und dem zunehmenden Verkehrslärm zurückziehen und ggf. ganz aus der Region verschwinden.

In Bezug auf Boden und Wasser sei die Verlängerung der Start- und Landebahn mit erheblichen Bodenarbeiten verbunden. Wieder würden Flächen versiegelt und der Wasserhaushalt sei gefährdet.

Durch die Verlängerung der Start- und Landebahn und die damit verbundene Rodung von Flächen würde die Landschaft verändert. Die Erhaltung des Waldes sei nicht nur für das gesamte Ökosystem von Bedeutung, sondern auch wegen der Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion für die Bevölkerung unverzichtbar.

Die oben gemachten Aussagen würden nicht nur für die Zeit der Baumaßnahmen (Hunsrückhöhenstraße/B 327 und Ausbau der B 50), sondern insbesondere auch für die Zeit danach gelten. Ohne Lärmschutzmaßnahmen für die Ortsgemeinde seien erhebliche Auswirkungen auf das Wohnen und Leben in der Ortsgemeinde (insbes. auch gesundheitliche Auswirkungen auf die Einwohner) zu befürchten. Die Gesundheit der Anwohner sei in jedem Fall höher zu bewerten als die wirtschaftlichen Interessen des Flughafens.

Die Ortsgemeinde Belg trägt vor, dass durch die Verlängerung der Start- und Landebahn der Flugverkehr erheblich zunehmen werde, was zwangsläufig zu einer Erhöhung des Fluglärms führe. Aus diesem Grunde werde gefordert, dass innerhalb der Ortsgemeinde Belg alle Wohnräume mit Lärmschutzmaßnahmen geschützt würden. Da darüber hinaus die Immobilien eine Wertminderung erfahren würden, fordere man eine Erstattung des Minderwertes.

Die Ortsgemeinde Büchenbeuren teilt mit, sie sei von der favorisierten Variante, der Verlängerung der Start- und Landebahn in südwestlicher Richtung, am stärksten betroffen. Neben der notwendigen Verlegung der B 327 (Hunsrückhöhenstraße) seien außer den bereits von der Ortsgemeinde Büchenbeuren an den Flughafenbetreiber im letzten Jahr veräußerten 20,6 ha Waldflächen weitere ca. 18 ha des noch verbliebenen Wirtschaftswaldes von insgesamt 143 ha der Ortsgemeinde Büchenbeuren betroffen; davon ca. 5 ha als Rodungsfläche und ca. 13 ha unter künftiger Aufwuchskontrolle. Dies bedeute den Verlust der einzigen noch geschlossenen Wirtschaftswaldfläche der Ortsgemeinde Büchenbeuren.

Nach ausführlicher Diskussion hat der Ortsgemeinderat dem Vorhaben unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

1. Im Hinblick auf ein nachhaltiges Waldwirtschaftskonzept auch für künftige Generationen fordere die Ortsgemeinde Büchenbeuren vom Flughafenbetreiber die Beschaffung und Finanzierung entsprechender Ersatzflächen, vornehmlich in der Gemarkung Büchenbeuren zur Erstaufforstung.

2. Die unter künftiger Aufwuchskontrolle stehenden Waldflächen verblieben im Eigentum und im Nutzungsrecht der Ortsgemeinde Büchenbeuren. Anstatt einer Rodung dieser Flächen sei hierfür eine langfristige Bestandsverjüngung entsprechend dem vorgetragenen Forstwirtschaftskonzept des Forstamtes Kirchberg vorzunehmen.

3. Die Ortsgemeinde Büchenbeuren habe ein hohes Interesse an der Minimierung des Fluglärmes und erforderlichenfalls an Lärmschutzmaßnahmen für die Bürger der Ortsgemeinde. Eine mögliche Beeinträchtigung durch Fluglärm sei durch entsprechende Messungen zu überprüfen und nachzuweisen.

4. Aufgrund des zu erwartenden stark ansteigenden Straßenverkehrsaufkommens zum Flughafen seien bei den derzeitigen Verhältnissen Verkehrsbeeinträchtigungen durch die Bundesstraße 50 auch für die Landesstraße 182 von Büchenbeuren Richtung Lautzenhausen zu befürchten. Im Falle der prognostizierten Zunahme des Straßenverkehrsaufkommens zum Flughafen werde der Kreuzungsbereich K 2/L 182/Abfahrt B 50 zu einem Nadelöhr. Die K 2 sei der vorauszusehenden Belastung nicht gewachsen; ein Rückstau auf der L 182 bis zur K 75 mit allen Konsequenzen für die Ortsgemeinde Büchenbeuren werde befürchtet. Diese fordere deshalb zur Entschärfung der geschilderten Situation sobald als möglich den 4-spurigen Ausbau der Zubringerstraße von der Abfahrt der B 50 bis zum Flughafen. Dabei bleibe aus Sicht der Ortsgemeinde Büchenbeuren ein Fuß- und Radweg von Büchenbeuren nach Lautzenhausen erforderlich und sei deshalb zu erhalten bzw. auszubauen.

Die Ortsgerneinde Hahn lehnt nach Überprüfung der vier vorgeschlagenen Verlängerungsvarianten die Variante Nordost, die asymmetrische sowie die symmetrische Variante entschieden ab. Die zu erwartenden Veränderungen in der Ortslage, speziell die aus den Lärmgutachten ersichtlichen Verschlechterungen der Lärmsituation, seien für die Bürger von Hahn bei Ausführung einer dieser drei Varianten nicht vertretbar. Die Südwest-Variante stelle zwar ebenfalls große Eingriffe für Mensch und Natur dar, sei aber nach Meinung der Ortsgemeinde die einzig mögliche und vertretbare Lösung. Die Ortsgemeinde Hahn unterstütze die Planungen des Flughafens Frankfurt-Hahn für die Variante Südwest.

Ferner bestehe die Ortsgemeinde darauf, dass bei Verlegung der B 327 eine zügige Umsetzung und Anbindung gewährleistet sei und die Baumaßnahme nicht erst in ein paar Jahren abgewickelt werde.

Die Ortsgemeinde Hirschfeld lehnt die Verlängerung der Start- und Landebahn in südwestlicher Richtung, also Richtung Hirschfeld, sowie alle anderen Varianten ab.

Es gehe aus dem Raumordungsverfahren nicht hervor, in weicher Form die unmittelbar betroffenen Bürger der Ortsteile Hirschfeld Bahnhof und Hirschfeld Langenwald, gegen den erhöhten Nachtfluglärm geschützt werden sollten.

Es werde bei der Berechnung der Lärmkorridore immer von einem Geradeausflug ausgegangen. Der derzeitige Betrieb zeige aber ganz deutlich, dass diese Lärmkorridore/Flugkorridore weder beim Start noch bei der Landung eingehalten würden. Es komme zu regelmäßigen Flügen außerhalb der Flugkorridore im Bereich der Ortsgemeinde Hirschfeld. Auf Nachfrage bei dem Flugsicherungsleiter des Flughafens Frankfurt-Hahn, Herrn Michael Schwartz, sei dies mit den Windverhältnissen begründet worden. In dem Raumordungsverfahren würden zwar die überwiegenden Westwindverhältnisse festgestellt, fänden aber keinerlei Berücksichtigung bei der Auswirkung auf die Ortschaft Hirschfeld. Daher verlange man eine Prüfung und Berücksichtigung dieser Flüge bei der Festlegung der Lärmschutzzonen oder eine Unterbindung der Flüge außerhalb der Flugkorridore, wobei Letzteres allerdings laut Flugsicherung nicht möglich sei. Es sei bereits jetzt bekannt, dass die Flugrouten zukünftig anders verlaufen würden als die im Lärmgutachten herangezogenen und somit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht entsprechen würden.

Die Ortsgemeinde Hirschfeld werde auf jeden Fall stärker als bisher mit Lärmimmissionen belastet. Dies aufgrund der Tatsache, dass bei einer Verlängerung der Rollbahn in Richtung Westen die Flugzeuge, weiche eine geringere Anlaufstrecke als 3.800 m brauchten, vom Anrollpunkt E, entspricht 1.055 m näher zu Hirschfeld, starten würden. Die Ortslage Hahn solle dadurch lt. Aussage der Lärmgutachter von unnötig hohen Lärmbelastungen entlastet werden. Gleichzeitig würde aber die Ortsgemeinde Hirschfeld dadurch unnötig mehr mit Lärm belastet. Man beantrage daher die Aufnahme der gesamten Ortslage Hirschfeld sowie der beiden Ortsteile Bahnhof und Langenwald in die Lärmschutzzone 2.

In dem Raumordungsverfahren werde nicht auf eine Wertminderung des Baugebietes, der Grundstücke und der bestehenden Gebäude/Häuser der Ortsgemeinde Hirschfeld für deren Bürger eingegangen. Die Ortsgemeinde Hirschfeld habe mit hohem finanziellen Aufwand ein Neubaugebiet erschließen lassen, das zum Vermarkten anstehe. In der Vergangenheit hätten sich viele Kaufinteressenten gegen das Baugebiet in Hirschfeld entschieden, da sie bei den Grundstücksbesichtigungen immer festgestellt hätten, dass Flugzeuge in unmittelbarer Nähe fliegen würden und sie somit mit einer Lärmbelästigung zu rechnen hätten. Durch wen sollten diese Verluste gedeckt werden?

Von dem mehrfach in den Unterlagen erwähnten freiwilligen Lärmschutzprogramm 2002 der Betreibergesellschaft sei in der Ortsgemeinde bisher nichts zu spüren.

In dem Raumordungsverfahren werde nicht auf die Auswirkungen der Start- und Landebahnverlängerung auf die zukünftige Entwicklung der Ortsgemeinde Hirschfeld eingegangen.

In dem Raumordungsverfahren werde weder auf die baurechtlichen Konsequenzen für das bestehende Baugebiet noch auf zukünftige Baugebiete eingegangen (z. B. ob Bauherren hier in Zukunft mit finanziellen Mehrbelastungen durch Schallschutzauflagen zu rechnen hätten, was die bereits angesprochene Vermarktung noch erheblich erschweren dürfte).

Die Ortsgemeinde Hirschfeld könne erst mit der Verlängerung der Start- und Landebahn in südwestlicher Richtung einverstanden sein, wenn die o.a. angeführten Punkte akzeptabel geklärt seien.

Die Ortsgemeinde Kappel macht grundsätzliche Einwände gegen die beabsichtigte Maßnahme nicht geltend, wenn nachfolgende Bedenken geprüft und ausgeräumt werden könnten. Hinsichtlich der Ausweisung weiterer Baugebiete sei die Ortsgemeinde Kappel durch das Industriegebiet, die B 327 und die B 421 in ihren Planungen eingeschränkt. Durch das erhöhte Nachtflugaufkommen sei auch mit zunehmendem Fluglärm, insbesondere in den Nachtstunden, zu rechnen. Hieraus resultierten die Bedenken der Ortsgemeinde, ob bei der Ausweisung neuer Baugebiete die für diese baurechtlich erforderlichen, Lärmgrenzen eingehalten werden könnten.

Die Klärung dieser Frage sei für die Beurteilung der künftigen baulichen Entwicklungsmöglichkeiten von Wohngebieten und der notwendigen Schutzmaßnahmen wichtig.

Insbesondere dürften nach Genehmigung der Maßnahme keinerlei Siedlungsbeschränkungen für den Bereich der Ortsgemeinde Kappel entstehen.

Weitere Bedenken sehe man mit Blick auf die in der Anlage DES (Datenerfassungssystem) dargestellten Propellerflüge in der Nachtzeit zwischen 01.00 Uhr und 06.00 Uhr. Hier stelle sich die Frage, ob diese in diesem großen Umfange notwendig seien oder ob diese nicht durch entsprechende Nutzung des Schienennetzes entfallen oder reduziert werden könnten. Dies insbesondere aufgrund der Tatsache, dass bereits heute die den Flugplatz anfliegenden Propellermaschinen einen erheblich höheren Lärm produzierten als vergleichsweise Strahlflugzeuge.

Die Ortsgemeinde Lautzenhausen stimmt grundsätzlich einer Erweiterung der Start- und Landebahn zu, wobei man die Variante Nordost der Variante Südwest vorziehe, weil bei der Variante Südwest höhere Lärm-und Abgasbelastungen durch startende Flugzeugen angenommen würden.

Durch die Maßnahme würden weitere Flächen des Flughafengeländes versiegelt. Es müsse gewährleistet sein, dass die zusätzlich anfallenden Oberflächenwässer ordnungsgemäß gesammelt und abgeleitet würden. Ansonsten werde befürchtet, dass die bestehenden Entwässerungsleitungen überlastet würden und es zu Schäden in der Ortsgemeinde komme.

Die zu erwartenden Verkehrsmengenzunahmen auf der B 50 und der K 2 führten zu erhöhten Lärmbelastungen der Ortslage von Lautzenhausen. Die Ortsgemeinde fordere geeignete Schallschutzmaßnahmen, damit gesunde Wohnverhältnisse für die Einwohner von Lautzenhausen gewahrt blieben.

Von der Ortslage Lautzenhausen führe ein Wirtschaftsweg über die K 2 in die südlich der K 2 gelegenen Gemarkungsteile. Um diese notwendige Verbindung aufrecht zu erhalten, solle eine Überführung über die K 2 gebaut werden.

Um die Lärmbelastungen im Bereich des Friedhofs zu mildern, solle kurzfristig eine Umverlegung der Flughafenzufahrt in westlicher Richtung angestrebt werden.


Die Ortsgemeinde Niederweiler stimme der Verlängerung der Start- und Landebahn, Variante Südwest, zu. Sofern für die Ortsgemeinde dadurch höhere Lärmbelastungen entstünden, wolle man frühzeitig hierüber informiert werden.

Die Ortsgemeinde Raversbeuren erhebt Einwendungen gegen die ca. 2 1/2 jährige Sperrung der B 327 während der Bauzeit der Start- und Landebahn. Es werde gefordert, die B 327 vor Beginn der Arbeiten für die Start- und Landebahnverlängerung zu verlegen. Als Gründe werden geltend gemacht:

Die B 50 werde im Laufe des Jahres 2003 von der Abfahrt Büchenbeuren/Flugplatz Frankfurt-Hahn bis zur A 61 Kraftfahrtstraße. Dies habe zur Folge, dass der langsame und landwirtschaftliche Verkehr aus Richtung Morbach zum Landhandel nach Kirchberg nicht entlang des Flugplatzes auf der B 327 sondern durch die Ortslage Lötzbeuren fahren müsse. Hierbei müssten zusätzlich ein Tal durchquert und zweimal ein Höhenunterschied von 105 m überwunden werden. Weiterhin sei das Teilstück der L 193 in Richtung B 327 durch Erdaushubtransporte zum Flugplatz Frankfurt-Hahn stark in Mitleidenschaft gezogen und eigne sich nicht für den überregionalen Umleitungsverkehr.

Der landwirtschaftliche Verkehr von Raversbeuren nach Büchenbeuren zu den dort bewirtschafteten Flächen und zur landwirtschaftlichen Raiffeisengenossenschaft solle auch nicht während der Bauzeit zusätzlich durch die Ortslage Lötzbeuren und durch das 105 m tiefe Tal geführt werden.

Die Ortsgemeinde Rödelhausen liegt direkt an der Einflugschneise des Flughafens Frankfurt-Hahn. Durch die geplante Erweiterung der Start- und Landebahn und den weiteren Ausbau des Flughafens sei auch für die Ortsgemeinde Rödelhausen mit erhöhtem Fluglärm zu rechnen. Deshalb möchte die Ortsgemeinde sichergestellt haben, dass ihre Einwohner durch die nötigen Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster in den Wohn- und Schlafräumen) ausreichend gegen den zu erwartenden Fluglärm geschützt werden. Des Weiteren werden keine Einwände gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn in Richtung Südwest geltend gemacht.

Der Ortsgemeinderat Schwarzen stimmt gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafen Frankfurt-Hahn aus folgenden Gründen:

Man sehe die strukturelle Entwicklung des Ortes gefährdet. Die Neuausweisung von Neubaugebieten und die Vermarktung von Bauplätzen würden erschwert. Es werde befürchtet, dass die Bevölkerungszahl sinke, weil die Menschen wegziehen würden.

Aufgrund der Prognose im Planungsfall 2015 sei man der Meinung, dass die starke Zunahme der Lärmbelastung, vor allem nachts durch schweres Gerät, der Bevölkerung von Schwarzen nicht zuzumuten sei.

Die Ortsgemeinde Sohren erhebt keine Bedenken gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn. Sie befürwortet die Variante Südwest. Bezüglich der Entwässerung des Geländes bestünden insoweit keine Einwendungen, als die Entwässerung, wie auch in Band B, Kapitel 1, Seite 31, beschrieben, in Richtung Westen (zur B 327) und weiter zu den Regenrückhaltebecken "Am Waschbach" und "Am Wackenbach" erfolge.
Bedenken werden angemeldet, falls die Entwässerung in süd- und südöstlicher Richtung (Regenrückhaltebecken Lautzenhausen und Bärenbach) erfolge. Die bereits vorhandenen Regenrückhaltebecken reichten nach Ansicht der Ortsgemeinde von ihrer Kapazität her nicht mehr aus, die anfallenden Wassermengen aufzunehmen. Die Folge wäre bei anhaltenden Niederschlägen ein starker Anstieg des Bärenbachs und des Otterbachs, die beide innerhalb der Ortslage Sohren in den Grundbach mündeten. In der Ortslage Sohren bestünde dann eine erhöhte Überschwemmungsgefahr, ausgehend sowohl vom Bären- und Otterbach, als auch vom Grundbach. Hinsichtlich des Lärmschutzes, insbesondere im Hinblick auf den mit der Planung einhergehenden vierstreifigen Ausbau der B 50, fordere man geeignete Vorkehrungen durch Lärm- und Schallschutzmaßnahmen zu treffen.

Die Ortsgemeinde Wahlenau lehnt die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn in südwestlicher Richtung ab. Keine der vier im Planungsverfahren vorgestellten Varianten berücksichtige die Belange der Ortsgemeinde ausreichend.

Bei Festlegung auf die im Verfahren favorisierte Südwest-Variante seien durch die Zerstörung bestehender Waldränder für die Ortsgemeinde Wahlenau ökologische und ökonomische Schäden mit nicht absehbaren Folgen zu erwarten (Windwurfgefahr, Wald ist Wirtschaftsfaktor Nummer 1 der Gemeinde). Mit einem dauerhaften Wertverlust durch Aufwuchsbeschränkungen sei zu rechnen.

Bei Beibehaltung des Trassenquerschnitts der B 327 sei eine Umverlegung nicht vertretbar: Die Ortsgemeinde befürchtet in diesem Fall die Zerstörung naturbefestigter Waldränder durch Neutrassierung bzw. Verbreiterung gering dimensionierter Straßen mit o.g. Folgeschäden.

Der im Verfahren als "ökologisch minderwertiger Nadelwald" titulierte Wald erhalte eine andere Wertschätzung, wenn man den Sauerstoffaustausch während der Wintermonate berücksichtige.

Bei allen vier Planungsvarianten sei die Waldbeschädigung zu beachten, da das Vorhaben in der Gesamtkonzeption mit anderen Maßnahmen zu sehen sei. Der vierspurige Ausbau der B 50 bilde geografisch gesehen die westliche Verlängerung der geplanten Maßnahmen mit einer weiteren Waldrandzerstörung. Die Möglichkeit der kompletten Kahlfegung eines bewaldeten Höhenzuges als Folgeschaden müsse verhindert werden. Die Ortsgemeinde Wahlenau werde von folgenden Planungsverfahren tangiert: Verlängerung der Start- und Landebahn, vierstreifiger Ausbau der B 50, Umverlegung der B 327, Verbindungsspange L 190.

Hier sei dringender Handlungs- und Verhandlungsbedarf geboten, da die vier Einzelverfahren für die Ortsgemeinde Wahlenau als Gesamtkonzept gesehen werden müssten.

Die Lärmbelästigungen für den Ort Wahlenau würden im geplanten Verfahren nicht berücksichtigt. Lärmbelästigungen träten auf bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Flugkorridore, durch die Zunahme der Schulungsflüge für Start- und Landeübungen mit engem Flugradius zur Erhöhung der Übungseinheiten über den Ort sowie durch Zunahme der Flugbewegungen in der Nacht. Bei Verlängerung der Start- und Landebahn nach Südwesten würden sowohl der Bodenlärm als auch der Start- und Landelärm näher an den Ort Wahlenau herangeführt. Bei den in der Region vorherrschenden Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten würden die Lärmbelästigungen für den Ort Wahlenau zusätzlich verstärkt.

Durch die Zunahme des Lärms ergebe sich eine verminderte Wohnqualität für die Bewohner der Ortsgemeinde mit der Folge einer Wertminderung bzw. geringerer Verkaufschancen des neu erschlossenen Neubaugebietes. Dies führe wiederum zu wirtschaftlichen Einbußen für die Ortsgemeinde.

Zusammenfassend ergäben sich für die Ortsgemeinde wirtschaftliche Schäden durch Waldverlust, wobei die Folgeschäden bei ökologischer Betrachtung nicht abschätzbar seien, sowie eine Minderung der Lebensqualität der Bewohner. Ferner seien geringe Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde zu befürchten.

Die Ortsgemeinde Würrich stimmt grundsätzlich der Verlängerung der Start- und Landebahn Frankfurt-Hahn zu. Gefordert werde jedoch im Gegenzug, dass aufgrund des zu erwartenden höheren Flugverkehrsaufkommens das Schallschutzprogramm des Flughafens Frankfurt-Hahn dahingehend erweitert werde, dass für die gesamte Ortslage von Würrich Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem Tagschutzgebiet zur Anwendung kämen. Ferner gehe die Ortsgemeinde davon aus, dass sie durch die Erweiterung der Start- und Landebahn in ihrer Entwicklung nicht behindert werde. Keinesfalls dürften negative Auswirkungen auf ein neu auszuweisendes Baugebiet bzw. Gewerbegebiet entstehen.