Einwendungen der Verbandsgemeinde Kastellaun und deren Ortsgemeinden im Raumordnungsverfahren für die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn

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Raumordnerischer Entscheid Hahn vom 25.02.2003

3.1.3 Verbands- und Ortsgemeinden

Die Verbandsgemeinde Kastellaun teilt mit, dass die beiden Ortschaften Kastellaun und Gödenroth schon seit Jahrzehnten unter der Last des Durchgangsverkehrs auf der B 327 litten. Im Bereich Kastellaun sei das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Ober den Bau der Umgehungsstraße gebe es keine verbindlichen Äußerungen. Der Rat sehe deshalb keine Möglichkeit einer Zustimmung, bevor nicht die Umgehungsstraße gebaut sei. Die Darlegung "Auf der B 327 sei langfristig kein Engpass erkennbar", sei falsch.

Das Verfahren für die Ortsumgehung Gödenroth werde derzeit mangels finanzieller Mittel nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben, so dass die Planfeststellungsunterlagen dort nicht bearbeitet werden könnten. Es würde deshalb zu erheblichen Verzögerungen kommen. Die Gemeinde befürchte, dass sie bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes noch viele Jahre auf den Bau warte. Auch aus diesem Grund könne die Verbandsgemeinde dem Verfahren nicht zustimmen.

Die Straßenplanung sehe eine Parallelverlegung der B 327 im Bereich der Ausbaumaßnahmen vor und einen jahrelangen Umleitungsverkehr über die Bundesstraße zwischen Kappel und Kirchberg und über Bärenbach. Es fehle eine leistungsfähige Verknüpfung der B 327 und der B 50 östlich des Flugplatzes im Bereich Bärenbach / Lautzenhausen. Damit könne auch der Ausbau und Neubau der B 327 parallel zur verlängerten Startbahn zwischen L 193 und K 173 entfallen.

Der Anschluss der nördlichen Region von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen über das Koblenzer Tor entspreche in keiner Weise den Erwartungen, die man an die Anbindung eines Flugplatzes an eine Bundesstraße habe. Ober die Qualität und den Charakter - ob öffentliche Straße oder Privatstraße - der Verknüpfung Koblenzer Tor bis Flughafen Terminal sei nichts ausgesagt. Hier sollten im Rahmen des Raumordnungsverfahrens klare Aussagen getroffen werden, wie die Region Rhein-Ruhr-Koblenz-Mittelrheintal Übersichtlich und leistungsfähig angeschlossen werden könne.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die B 50 sei diese Verknüpfung mit der B 327 zu genehmigen und zeitgleich auszubauen. Ersatzweise sei der Neubau der B 327 vor oder zumindest zeitgleich zur Startbahnverlängerung auszuführen.

Nach den vorliegenden Antragsunterlagen solle der Nachtflug gegenüber dem Prognose-Null-Fall in der Zeit beispielsweise zwischen 01.00 Uhr und 06.00 Uhr von 220 auf 5.388 erhöht werden, d.h. um das 25-fache. Ein großer Anteil entfalle dabei auf Propeller-Maschinen. Insbesondere die im DES (Ziffer 1.2.3) unter der Flugzeuggruppe P 2.1 aufgeführten 2.928 Flugbewegungen mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 5,7 t im Planungsfall 2015 stellten für die Verbandsgemeinde Kastellaun und die betroffenen Ortsgemeinden ein Problem dar.

Nach der luftrechtlichen Genehmigung (dargestellt unter 4.2.5 des Antrags) seien die Grenzen für weitere Auflagen so gezogen, dass mehr als 40 Flugbewegungen mit zivilen strahlgetriebenen Flugzeugen oder mehr als 12 Bewegungen mit zivilen strahlgetriebenen Flugzeugen mit einem Höchstabfluggewicht von mehr als 150 t Voraussetzung seien. Nach den Antragsunterlagen bleibe das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Rahmen der bestehenden Betriebsgenehmigung, obwohl in den Nachtzeiten bis zu 25 x mehr Flugzeuge starten und landeten, wie im Prognose-Null-Fall vorgesehen.

Da man bisher das Instrument der Mitbenutzung eines militärischen Flughafens herangezogen habe, sei bisher kein Raumordnungsverfahren durchgeführt worden und die Beteiligung der Gemeinden unterblieben. Mit der jetzigen Erweiterung des Flughafens bestehe erstmals die Möglichkeit der raumordnerischen Bewertung. Man halte den Rückgriff auf die Mitbenutzung für nicht tragfähig genug, um ausreichende Rechtssicherheit hinsichtlich des Fluglärms und des Lärmschutzes herzustellen.

Um klare rechtliche Verhältnisse zu erhalten, sollten deshalb das Raumordnungsverfahren und das anschließende Planfeststellungsverfahren auch unter Berücksichtigung neuester Ergebnisse und Erkenntnisse zum Lärmschutz eine klare Regelung zum Nachtflug treffen und sich hierbei an die in jüngster Zeit durchgeführten Verfahren halten. Das Außenvorlassen von Propellerflügen bei der Beurteilung des Lärms halte man für falsch. Im früheren Verfahren sei hier auf Flugbeschränkungen im Bereich des Flughafens Köln/Bonn verwiesen worden.

Man verweise auf die Informationsschrift "Fluglärmwirkungen" des Umweltbundesamtes (Zusammenfassung, Seite 5), wonach bei Fluglärmbelastungen von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts die Grenze zu erheblichen Belästigungen erreicht werde. Bei Fluglärmbelastungen von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts seien aus präventivmedizinischer Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten und bei Fluglärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts seien Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erwarten.


Man sehe die Erweiterung, insbesondere des Fracht- und nächtlichen Flugverkehrs, als wesentliche Änderung des Flugplatzbetriebs an. Es werde deshalb auf das Umweltgutachten 2002 des Rates für Sachverständigen für Umweltfragen vom März 2002, insbesondere auf die Forderung auf S. 464, Ziff. 615, wo es heiße, dass bei Änderungen von Flugplätzen weitreichende Schutzzonen zu bestimmen seien, verwiesen. Hieraus folgten für Schutzzone 1 tags 60 dB(A), für Schutzzone 2 tags 55 dB(A) und für die Nachtschutzzone 45 dB(A).

Dies könne Einschränkungen bedeuten, wie die Einführung von Lärmkontingenten oder flugfreien Zeiten.

Das OVG Rheinland-Pfalz habe 1997 die Schutzschwelle auf 52 dB(A) im Nahbereich festgelegt. In diesem Bereich sei die Flughafengesellschaft verpflichtet, passive Schutzmaßnahmen einzubauen. Deshalb wäre auch in diesem Verfahren festzulegen, wo diese Schutzwälle mit der Verpflichtung des Betreibers zu passiven Maßnahmen mit 52 dB(A) liege. Hier sollten keine anderen Kriterien Gültigkeit haben. Klare und für die Bevölkerung messbare und nachvollziehbare Kriterien sollten Maßstab sein.

Ein Kläger aus Leideneck habe durch den Beschluss des OVG's vollen passiven Lärmschutz erhalten. Für die übrigen Bewohner der Ortschaften Leideneck, Wohnroth und Mastershausen sollte dasselbe gelten.

Um eine raumrelevante Beurteilung der Auswirkungen zu erhalten, sei es deshalb notwendig, Isophonlinien auf der Basis baurechtlicher Grenzwerte zu erstellen, damit überhaupt eine raumordnerische Beurteilung der Vor- und Nachteile des Betriebs mit den Auswirkungen auf die bauliche Entwicklung stattfinden könne. Deshalb sehe sich die Verbandsgemeinde bis zur Vorlage dieser Unterlagen und damit klaren Aussagen zu Entwicklungseinschränkungen nicht in der Lage, zu einer abschließenden Bewertung zu kommen. Konkret heiße das, die Verbandsgemeinde Kastellaun möchte eine Darstellung der Isophonlinie dB(A) Lmax 60 100 : 100 vorgelegt bekommen, weil dies am Ohr des Schläfers die berechtigte Forderung nach dB(A) Lmax 45 bedeute. Diese Forderung sei begründet, weil im Rahmen der Fortschreibung künftiger Flächennutzungspläne im Interesse der Investoren Lärmkriterien eine Rolle spielten und weil die Gemeinden verpflichtet seien, im Rahmen der Bauleitplanung in ihren Gebieten 45 dB(A) als Grenzwert einzuhalten.

78 % der nächtlichen Anflüge erfolgten über die Route IFR 21. Nach den Unterlagen seien dies im verkehrsreichsten Halbjahr künftig 2.945 Nachtflüge, die über den Bereich Dommershausen, Beltheim, Korweiler, Buch, Uhler, Kastellaun, Roth, Beil, Mastershausen und Gödenroth erfolgten.

Auffällig sei, dass der Beteiligungsumgriff im südwestlichen Bereich des Flughafens 24 km, im nordöstlichen Bereich nur 14 km umfasse. Die Ortsgemeinden beantragten deshalb die Beteiligung im Raumordnungs- und späteren Planfeststellungsverfahren.

Nach dem Landesentwicklungsplan und der regionalen Raumordnungsplanung Mittelrhein-Westerwald seien neben der Sicherung und Schaffung quantitativ ausreichender Erwerbsmöglichkeiten und der Verbesserung der Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, insbesondere die Bereiche Sicherung und Ausbau des Tourismus und der Wahrung von Natur und Landschaft sowie des Erholungswertes, Zielsetzung. Die Stärken des Raumes würden in einer noch relativ intakten Natur und den ansprechend bis hervorragenden Landschaftsbildern bestehen. Der Raum habe damit gute Voraussetzungen für Erholung und Tourismus. Allerdings erfordere das Vorhaben auch eine rechtzeitige Abstimmung mit größeren touristischen Planungen, die insbesondere westlich der B 327 im Bereich Erholung und Freizeit angedacht seien. Es gäbe derzeit ein erhebliches Nachfragepotential nach touristischen Investitionen in diesem Bereich der Hunsrückregion, so dass insoweit eine frühzeitige Abstimmung sinnvoll und geboten sei.

Im Bereich der Verbandsgemeinden Kastellaun und Emmelshausen werde deshalb dem Schutz der Moselseitentäler, beginnend im Nord-Ost-Bereich im Ehrbachtal, über Baybachtal, Dünnbachtal, Flaumbachtal und Wohnrother Bachtal ein sehr hoher Stellenwert für die naturräumliche Entwicklung entgegengebracht. Durch den Überflug dieser sensiblen Naturräume sei mit Störungen im Naturhaushalt und mit Einschränkungen bei der Erholungsnutzung zu rechnen. Es wäre gutachterlich abzuklären, ob Einschränkungen erheblicher Art zu befürchten seien und welche Folgen dies habe.

Die Entwicklung des Flughafens mache auch die Region zusätzlich für eine nachhaltige touristische Entwicklung interessant. Aus diesem Grund verstärkten sich Nachfragen auch für größere touristische Objekte, die ein erhebliches Beschäftigungspotential hätten und zu einer erheblichen Stärkung der Kaufkraft in der Region führten. Dies gelte für den Bereich von Morbach, Bernkastel, Traben-Trarbach, Zell, Treis--Karden, Kirchberg, Kastellaun und Emmelshausen. Was den nächtlichen Flugverkehr anbetreffe, werde dies zu erheblichen Interessenkollisionen führen. Insbesondere die Ansiedlung eines Integrators und der damit extrem ansteigende Nachtfluganteil stehe im Widerspruch zur touristischen Entwicklung der Region. In Anbetracht der von allen Beteiligten der Region gewünschten Entwicklung der Passagierzahlen und der Frequenz auf dem Flugplatz von heute 1,5 auf rund 4,5 Mio. Passagiere erscheine es dringend notwendig zu sein, abzuklären, inwieweit die Ansiedlung eines solchen Unternehmens wirtschaftlich notwendig sei, wenn andererseits die Entwicklungsmöglichkeiten zum heutigen Zustand auf das über 3-fache prognostiziert würden.

Es solle deshalb im Rahmen des Verfahrens geprüft werden, ob die Ansiedlung eines Integrators Hinblick auf die Nachteile für die ganze touristische Region nicht unterbleiben könne.

Die Ortsgemeinde Bell teilt mit, dass man aus folgenden Gründen gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn sei:

Der Gemeinderat habe in einem früheren Verfahren bereits beantragt, auf den nächtlichen Flugverkehr zwischen 22.00 und 6.00 Uhr zu* verzichten.

Es sei durch Regelungen in der Betriebsführung, z. B. Flugbeschränkungen oder Lärmkontingente oder Verlegung von Abflugrouten, sicherzustellen, dass in der Nachtzeit die Lärmbelästigung unter 45 dB(A) max. liege.

Auf die Ansiedlung eines Integrators und den damit entstehenden Nachteil für die Hunsrücker Bevölkerung sei zu verzichten.

Ergänzend sollten von neutralen Sachverständigen lärmmedizinische Gutachten und Risikoanalysen sowie Schadstoffbilanzen ausgearbeitet werden.

Die Nachtruhe müsse gewährleistet sein, insbesondere Paketdienste profitierten von den Nachtflügen. Die bauliche und touristische Entwicklung müsse berücksichtigt werden und es müsse geklärt werden, mit welchen Schadstoffmengen zu rechnen sei.

Die Ortsgemeinde Mastershausen befürwortet und unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze für die Region auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn, auch in Anbetracht einer daraus resultierenden Zunahme der Flugtätigkeit im Tagbetrieb. Die Ausweitung des Nachtflugbetriebes über das bestehende Maß hinaus wird von ihr dagegen strikt abgelehnt.

Zur Bewältigung des vorgesehenen Frachtaufkommens und der Verlagerung des Poststerns von Frankfurt zum Hahn werde die Anzahl der Flugbewegungen im Nachtbetrieb und die damit verbundene Lärmemission, der Mastershausen ausgesetzt werde, enorm ansteigen. Der im Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 01. Juli 1997 vorgegebene Grenzwert des zulässigen Schallpegels von 52 dB werde in diesem Fall eindeutig überschritten mit gravierenden, negativen Auswirkungen auf die Wohnqualität und das gesundheitliche Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger von Mastershausen.

Die Ortsgemeinde Buch, die mit Schreiben vom 12.12.2002 im Verfahren beteiligt wurde, weist darauf hin, dass sie durch die An- und Abflugrouten IFR 21 und IFR 03 berührt werde. Nach den Unterlagen BI-7 führten diese Routen genau über den Ort.

Die Gemeinde beantrage, auch in dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren beteiligt zu werden. Die Prognose gehe bei der Anflugroute IFR 21 von insgesamt 11 336 Flugbewegungen, davon 2 945 in der Nacht, aus. Insgesamt sollten die Nachtflüge von 228 auf 5 388, also ca. 15 pro Nacht, in der Zeit ansteigen.

Die Hälfte der Nachtflüge solle mit propellerbetriebenen Flugzeugen erfolgen. Hier erwarte und rege die Gemeinde an, diese Maschinen durch einen verbindlichen Zeitplan innerhalb von 7 Jahren auf einen Anteil von 25 % der Gesamtflüge zu reduzieren. Außerdem werde die Umstellung auf leisere, strahlgetriebene Flugzeuge angeregt.

Der Lärmschutz der Bevölkerung sei insbesondere nachts sicherzustellen. Soweit nachweisbar nachts die Grenzen der luftrechtlichen Genehmigung überschritten würden, sei über weitere Auflagen zum Schutz vor Fluglärm zu entscheiden. Dies beziehe sich auf die Festlegung der Genehmigungsbehörde, wenn in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr regelmäßig mehr als 40 Flugbewegungen mit zivilen strahlgetriebenen Flugzeugen oder 12 Bewegungen mit einem Höchstabfluggewicht von mehr als 150 t auf dem Flugplatz Frankfurt-Hahn verzeichnet würden.

Zusätzlich haben sich die Stadt, Kastellaun sowie folgende Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Kastellaun geäußert:

Für die Stadt Kastellaun ergäben sich als Auswirkungen der geplanten Start- und Landebahn die Erhöhung der Verkehrströme auf der B 327 und somit auch der Ortsdurchfahrt Kastellaun als auch der Lärmbelästigung. Die Verlängerung der Start- und Landebahn werde zur Erhöhung des Frachttransportes benötigt. Damit verbunden sei auch ein erhöhtes LKW-Aufkommen auf den Zufahrtsstraßen. Auch die Fluglärmveränderungen, insbesondere in den Nachtzeiten, hätten Konsequenzen für die Stadt. So sei u. a. vorgesehen, dass auf eine halbjährliche Betrachtungsweise in der Zeit von 01.00 bis 06.00 Uhr nachts bezogen, die Flugbewegungen von derzeit 228 auf 5.388 erhöht würden. In dem Raumordnungsverfahren werde vorausgesetzt, dass die Ortsumgehungen Kastellaun und Gödenroth bei der Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn vorhanden seien. Derzeit gäbe es jedoch keine gesicherten Erkenntnisse, dass diese Ortsumgehungen bis zu diesem Zeitpunkt gebaut seien.

Für die Stadt Kastellaun ergäben sich somit zwei wesentliche Forderungen:

Zum einen die Erstellung detaillierter Isophonlinien, aus denen erkennbar sei, wo die Lärmbelästigungen seien, die nach Baurecht auch einzuhalten seien. Dies sei zwingend notwendig, um die künftige bauliche Entwicklung in der Stadt Kastellaun einschätzen zu können. Zum anderen, dass die Planfeststellung für die Ortsumgehung B 327 Kastellaun Rechtskraft erlange, um schnellstmöglich mit der Bauausführung zu beginnen.

Die Ortsgemeinde Beltheim unterstützt die Forderungen, Anregungen und Feststellungen der Verbandsgemeinde Kastellaun voll inhaltlich.

Die Ortsgemeinde Gödenroth spricht sich gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn aus. Mit dieser Maßnahme werde sich das Frachtaufkommen auf dem Flughafen um mehr als eine Million Tonnen vergrößern. Der Verkehr auf den Straßen rund um den Flughafen werde sich erheblich ausweiten. Die Gemeinde Gödenroth sei heute schon durch den LKW-Verkehr stark belastet. Der geplante Ausbau der B 50 sei dabei für den Verkehr Richtung Koblenz, Westerwald, Nordrhein-Westfalen unerheblich. Ohne Umgehungsstraße sei eine Entwicklung Gödenroth nicht mehr möglich. Gesundheitliche Schäden durch Lärm und Gestank würden zunehmen, auch der Luftverkehr werde im Dorf zusätzlich für weitere Belastungen sorgen.

Die Gemeinde werde sich gegen einen weiteren Ausbau des Flughafens ohne Bau einer Umgehungsstraße für Gödenroth wehren.

Die Ortsgemeinde Dommershausen schließt sich voll inhaltlich der Stellungnahme der Verbandsgemeinde Kastellaun an.

Auch die Ortsgemeinde Korweiler schließt sich voll inhaltlich der Stellungnahme der Verbandsgemeinde Kastellaun an.

Diese Stellungnahmen sind vorstehend aufgeführt, unbeschadet der Tatsache, dass die SGD Nord dem Bürgermeister der Stadt und Verbandsgemeinde Kastellaun auf dessen Schreiben vom 18.10.02 hin am 10.01.03 mitgeteilt hat, auch eine nochmalige Überprüfung des Beteiligungsumgriffes unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz habe ergeben, dass eine Einschaltung weiterer Ortsgemeinden im nordöstlichen Bereich der Verbandsgemeinde Kastellaun (so z. B. auch der Ortsgemeinde Uhler) nicht erforderlich sei.