Einwendungen der Verbandsgemeinde Bernkastel und der Ortsgemeinden Hochscheid und Kleinich im Raumordnungsverfahren für die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn

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Raumordnerischer Entscheid Hahn vom 25.02.2003

3.1.3 Verbands- und Ortsgemeinden

Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues lehnt die Verlängerung der Startbahn des Flughafens Frankfurt-Hahn in südwestlicher Richtung ab und schließt sich insofern den gefassten Beschlüssen der Ortsgemeinden Kleinich und Hochscheid voll inhaltlich an. Die von den Ortsgemeinden vorgetragenen Begründungen seien berechtigt und würden von ihr geteilt. Zusätzlich benenne man weitere schwerwiegende Ablehnungsgründe:

1. Die Verbandsgemeinde sei die übernachtungsstärkste Ferienregion in Rheinland-Pfalz. Jede zusätzliche Lärmbelästigung schade ihrer wirtschaftlichen Grundlage: dem Tourismus, dem Weinabsatz und den damit verbundenen Arbeitsplätzen, mehr als Hahn je schaffen könne. Das sei nicht akzeptabel.

2. Durch die Zunahme der 24-Stunden-Nutzung von großen Flugzeugen nehme auch die Belastung durch das umstrittene Ablassen von Kerosin vor dem Landeanflug auf seine Bewohner, Häuser, Felder und Wiesen zu und auf die Touristen. Das sei nicht akzeptabel.

3. Schon jetzt werde - nach ihrer Kenntnis - die Einflugschneise vom Funkfeuer Ruwer zum Hahn - vor allem nachts - von vielen Flugzeugen ignoriert. Anders könne man den immer mehr zunehmenden nächtlichen Flugverkehr nicht erklären. Die Flugzeuge kürzten ihre Wendekreise über der Verbandsgemeinde BKS ab und flögen mit geringer Höhe, z. B. über die Kurkliniken, zum Hahn. Trotz zahlreicher Proteste von Bürgerinnen und auf Anfrage der Verbandsgemeindeverwaltung bestreite die Flughafenverwaltung diese Vorgänge. Die Verantwortlichen kontrollierten und verhinderten anscheinend die "Freiheit der Lüfte" schon jetzt nicht ausreichend. Was geschehe dann bei Zunahme der Flugbewegungen?

4. Da die Auslastung des bestehenden Flughafens Frankfurt-Hahn noch lange nicht erreicht sei, politisch gewünschte Zuwachsprognosen aber sehr kritisch gesehen werden müssten, sei der Schaden, den die Baumaßnahmen anrichten würden, aus ökonomischer, sozialer und ökologischer Sicht nicht zu rechtfertigen.

Der Startbahnneubau brauche keine hektische Eile, sondern ein landes- und betreiberunabhängiges Gutachten, das den zwingenden Bedarf und die Notwendigkeit belege, unter Berücksichtigung aller Fakten und Auswirkungen auf die Verbandsgemeinde.

Die Verbandsgemeindeverwaltung weise noch auf eingetretene Änderungen durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes hin:

In der Ortsgemeinde Kleinich sei ein neues Baugebiet "ln der Neuwies" ausgewiesen worden, der Bebauungsplan sei rechtsbeständig. Ein künftige Erweiterung dieses neuen Wohngebietes werde kaum mehr möglich sein.

In der Ortsgemeinde Hochscheid sei ein bestehendes Gewerbegebiet erweitert worden. Im Planungsfall 2015 würde die Erweiterung dieses Gewerbegebietes durchschnitten.

Die Ortsgemeinde Hochscheid lehnt eine Verlängerung der Startbahn in südwestlicher Richtung ab.
Sie sei der Auffassung, dass erhebliche negative Auswirkungen für die Ortsgemeinde bei Realisierung dieser Variante eintreten würden. Durch die ebenfalls bereits jetzt feststehenden zunehmenden Flugbewegungen werde eine Erhöhung des Lärmpegels nicht zu vermeiden sein. Die Wohnqualität der in Hochscheid lebenden Bevölkerung werde somit drastisch eingeschränkt. Entwicklungsmöglichkeiten für die Ortsgemeinde würden völlig in Frage gestellt. So sei die Ausweisung von Baugebieten kaum mehr sinnvoll, da in Kenntnis der zunehmenden Lärmwerte die Ansiedlung von neuen Bürgern nicht mehr zu erwarten sei. Des Weiteren werde ein drastischer Werteverlust der Eigenheime befürchtet.

Nach Auffassung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Kleinich träten für die Gemeinde ganz erhebliche Beeinträchtigungen ein, sollte die Verlängerung der Startbahn in Richtung Kleinich tatsächlich realisiert werden.

Ein Wertverlust der Immobilien sei bereits heute zu verzeichnen. Einhergehend mit der prognostizierten Zunahme der Flugbewegungen werde unweigerlich eine drastische Erhöhung der Lärmwerte verbunden sein, insbesondere durch die gewünschte stärkere Auslastung des Frachtverkehrs. Dies wiederum habe zur Folge, dass die Bemühungen der Ortsgemeinde um den sog. sanften Tourismus (Ferien auf dem Bauernhof in freier unberührter Natur) zunichte gemacht würden. Die dann erhöhten Lärmwerte könnten auch nicht durch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen aufgefangen werden, da bereits heute Klagen über die zu starre Abgrenzung des Nacht- und Tagschutzgebietes vorlägen. Die Neuausweisung von Neubaugebieten werde praktisch unmöglich gemacht. Bereits heute müsse die Ortsgemeinde feststellen, dass Interessenten für die freien Bauparzellen im Neubaugebiet "In der Neuwies" nicht vorhanden seien. Eine Abnahme der Einwohnerzahl werde befürchtet. Unter Berücksichtigung dieser .Fakten werde zwangsläufig eine Verschlechterung der Infrastruktur zu verzeichnen sein.

Aus all diesen Gründen lehne die Ortsgemeinde Kleinich die Verlängerung der Startbahn in südlicher Richtung ab. Der Gemeinderat sei der Auffassung, dass die Anlagen des Flughafens im Prognosenullfall ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten auf Dauer böten. Im Interesse der Wohnbevölkerung von Kleinich und der Entwicklungspotenziale solle von einer Verlängerung der Startbahn abgesehen werden.

Die Ortsgemeinde Kleinich beantrage außerdem die Aufnahme der Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister, in die Lärmschutzkommission.