Ziele der Bürgerinitiative
gegen den Nachtflughafen Hahn

Letzte Aktualisierung 07.11.2017
       Maximalziele:
  • Änderung der luftrechtlichen Genehmigung für den Flugplatz Hahn.
  • Nachtflugverbot ohne Ausnahme (Rettungsflüge).
  • Verbot von Platzrundenflügen jeglicher Art an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen vor 08:00, zwischen 12:00 und 14:00 Uhr und nach 17:00 Uhr.
  • Beschränkung des Luftverkehrs auf den regionalen Bedarf.
  • Start- und Landeerlaubnis nur für modernstes Fluggerät (jeweils höchste Klassifikationsstufe).
  • Förderung der Meinungsbildung und Diskussion zu Alternativen zum Flugverkehr.
  • Schaffung von ökonmisch und ökologisch sinnvollen Arbeitsplätzen in der gesamten Hunsrückregion.

     Konkrete Ziele und Aktivitäten
  • Information und Aufklärung der betroffenen und interessierten Bevölkerung.
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Beobachtung und Kontrolle der Flugaktivitäten auf dem Flugplatz Hahn bezüglich der Einhaltung der luftrechtlichen Genehmigung bzw. der darin enthaltenen Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (Einziges kritisches, regionales Kontrollorgan auf dem Hunsrück).
  • Die regionale Interessenvertretung der Fluglärmgegner.
  • Mitarbeit in landes- und bundesweiten Arbeitskreisen und Gremien gegen die Ausweitung des Flugverkehrs und des damit verbundenen Lärms und der Schadstoffemissionen.
  • Diskussionspartner für Verkehrspolitiker und das Flughafenmanagement.
  • Vorbereitung und Durchführung aller notwendigen rechtlichen Schritte und Maßnahmen zur Durchsetzung der Interessen der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung an und um den Flugplatz Hahn.
  • Durchsetzung von Lärmschutz auf der Basis des OVG-Gerichtsurteiles - 52 dB(A) Einzelschallpegel - für alle tatsächlich betroffenen Anwohner.