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Nur noch eine Kleinigkeit

Kommentar

Das Urteil der Koblenzer Richter ist alles andere als eine Überraschung. Bereits im Gerichtssaal vor zwei Wochen hatten die Juristen durchblicken lassen, dass angesichts der herrschenden Rechtssprechung ein Mieter die behördliche Genehmigung für den Flughafen-Ausbau wohl kaum kippen könne.

Nachdem sich ein Kläger in einem Nachbarort bereits mit der Betreiber-Gesellschaft geeinigt hat und die Gemeinde Morbach vor dem Kadi unterlag, war dies die letzte Klage gegen den Ausbau des Hunsrück-Airports, die auf Lärmschutzaspekten beruhte. Von den Gegnern angezweifelte Gutachten, die auch für die Richter noch manche Frage aufwarfen, werden juristisch wohl nicht mehr unter die Lupe genommen. Wohl bemerkt, nicht weil die Männer in der Robe dafür keinen Anlass sahen, sondern weil dem Kläger in Flughafennähe keine Immobilie gehört. Eine formale Entscheidung, die korrekt sein mag, aber den Laien schon etwas befremdet. Nach diesem Urteil steht der kompletten Nutzung der verlängerten Start- und Landebahn nur noch eine "Kleinigkeit" im Wege: die wenige Zentimeter große Mopsfledermaus. Um den Erhalt ihres Lebensraums geht es bei der letzten noch offenen Klage, der des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland.

i.rosenschild@volksfreund.de

(Trierischer Volksfreund vom 22.04.2006)