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Anwohner erfolglos

Flughafen-Ausbau: Richter weisen Klage ab

KOBLENZ/HAHN. (iro) Ein Kläger aus Morbach (Kreis Bernkastel-Wittlich) unterlag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz gegen das Land Rheinland-Pfalz. Der 74-Jährige hatte die Genehmigung der Startbahnverlängerung am Flughafen Hahn angefochten.

Seit dem Jahr 2000 wohnt der nach einem Schlaganfall behinderte Mann in der Einflugschneise des Hunsrück-Airports. Er fürchtete den zunehmenden Lärm und klagte auf Aufhebung der Genehmigung für das 37-Millionen-Euro-Projekt. Die Richter wiesen die Klage ab. Allerdings hatte die Flughafen-Betreibergesellschaft bei der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen Schallschutz für sein Schlafzimmer zugestanden. Für weitere Maßnahmen in tagsüber genutzten Räumen sahen die Richter keine Notwendigkeit. Das Unternehmen hatte die Startbahn verlängert, um den Frachtverkehr ausweiten zu können.


Keine Chance für Kläger


KOBLENZ/HAHN. (iro) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz wies die Klage eines Anwohners gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt-Hahn ab. Der Mann hatte die Genehmigung anfechten

wollen.

Um den Frachtverkehr ausweiten zu können, hatte der Flughafen Frankfurt-Hahn die Start- und Landebahn von 3045 auf 3800 Meter verlängern wollen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss war Ende 2004 die Genehmigung für das 37-Millionen-Euro-Projekt erteilt worden. Der 74-jährige Jörg Gliese aus Morbach-Hinzerath (Kreis Bernkastel-Wittlich) war dagegen juristisch vorgegangen. Der Mann wohnt seit sechs Jahren 13 Kilometer vom Flughafen entfernt und fürchtet den zunehmenden Lärm durch den Flughafen-Ausbau.

Die Richter wiesen die Klage, die von der Bürgerinitiative (BI) gegen den Nachtflughafen unterstützt worden war, in der Hauptsache aus formalen Gründen ab. Denn der nach einem Schlaganfall behinderte Mann könne als Mieter in der Alteneinrichtung "Kreativ im Alter" lediglich eine "Ergänzung um Auflagen zum passiven Schallschutz" begehren, nicht aber die Aufhebung der Genehmigung. Auch für zusätzlichen Schallschutz lagen nach Ansicht der Richter die Voraussetzungen nicht vor.


Richter lassen Revision nicht zu


Denn bereits bei der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen hatten die Betreiber des Flughafens dem Kläger zugesagt, die Kosten für Schallschutzfenster plus Belüftung in seinem Schlafzimmer zu übernehmen.

Den Einbau von Schallschutz in den anderen Räumen seiner Wohnung lehnten die Richter ab. Denn die gutachterlich festgelegten Maximalwerte für den Tag entsprechen nach ihrer Ansicht den "gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung". Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. "Die Gerichtsentscheidung bestätigt unsere Einschätzung zu diesem Thema", kommentiert Maria Horbert von der Flughafen-Betreibergesellschaft das Urteil. Beim Kläger und bei der Bürgerinitiative ist die Enttäuschung gleichermaßen groß. "Wir haben ein Urteil, aber das Recht ist auf der Strecke geblieben", ärgert sich BI-Sprecher Olaf Simon. Er kann ebenso wenig wie der Kläger selbst nachvollziehen, dass eine Person in Hinzerath in den Genuss von Lärmschutz kommt und andere Anwohner, etwa im stärker betroffenen Hochscheid, nicht.

Das Bauvorhaben ist inzwischen abgeschlossen, die verlängerte Bahn wird allerdings nur teilweise genutzt. Das liegt an der einzigen noch offenen Klage gegen das Projekt, der des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der Verband will zum Schutz der Mopsfledermaus die Rodung von Waldflächen verhindern, die dem Tier als Lebensraum dienen. Derzeit ruht das Verfahren, nachdem die Bundesrepublik der EU weitere Flächen in Flughafen-Nähe als Schutzgebiet nachgemeldet hatte. Das macht eine Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss notwendig. Dazu muss der Flughafen weitere Gutachten erstellen lassen. (AZ: 8 C 10315/05.OVG).

(Trierischer Volksfreund vom 22.04.2006)