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Warten auf Runden Tisch

Fluglärm: Bürgermeister Gregor Eibes beantwortet Grünen-Anfrage

MORBACH. Noch ist unklar, wann der Runde Tisch, an dem Vertreter der Gemeinde Morbach und des Flughafens Frankfurt-Hahn sich über Fragen des Fluglärms unterhalten wollten, zum ersten Mal tagt. Bereits im November 2004 war seine Einrichtung vom Gemeinderat beschlossen worden. Bürgermeister Eibes bemüht sich derzeit um einen Termin mit Geschäftsführer Jörg Schumacher.

Von unserer Redakteurin ILSE ROSENSCHILD

Auf eine Anfrage der Fraktionsgemeinschaft Grüne Liste räumte Bürgermeister Gregor Eibes in der jüngsten Ratssitzung in Morbach ein, dass ungewöhnlich viel Zeit seit dem Beschluss im November 2004 verstrichen sei. Allerdings sei die Einladung des Gremiums im Einvernehmen mit den politischen Gruppierungen im Rat bis zur Verkündigung des Urteils im Prozess der Gemeinde Morbach gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn am Hunsrück-Airport zurückgestellt worden.

Nach Bekanntgabe des Urteils im November vergangenen Jahres sei ein Termin für März 2006 festgelegt worden. Dieser musste, aufgrund einer Erkrankung von Jörg Schumacher, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, wieder abgesagt worden, trug Eibes weiter vor. Derzeit bemüht sich der Bürgermeister nach eigenen Angaben um einen Termin mit Schumacher, der offenbar wieder im Dienst sei. Am Runden Tisch sollen neben Eibes selbst die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat, die Beigeordneten sowie Vertreter der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH und ein Mitglied der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn teilnehmen. Das neue Gremium soll dazu beitragen, dass der Lärmschutz in der Gemeinde Morbach optimiert wird.


Eibes: Keine höhere Belastungen für Morbacher


Uwe Andretta von der Fraktionsgemeinschaft Grüne Liste hatte in seiner schriftlichen Anfrage weitere Fragen gestellt. Zwei Privatklägern aus der Einheitsgemeinde sei Lärmschutz gewährt worden (der TV berichtete). Für den Fraktionssprecher stellt sich nun die "Frage der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten". Könne es sein, dass eine Person Lärmschutz bekomme und der Rest des Ortes nicht, fragt Andretta weiter. Und: Wie könne die Gemeinde die Gleichbehandlung erreichen? Für wann sei die Einrichtung von stationären und mobilen Lärmmessstellen vorgesehen?

Die Bürger der Gemeinde Morbach müssten keine höheren Lärmbelastungen hinnehmen als Menschen, die in einem Lärmschutzgebiet wohnen, antwortete Eibes. Laut Planfeststellungsbeschluss, einer Art Baugenehmigung für den Flughafen-Ausbau, "gelten einheitliche Grenzwerte für alle Betroffenen, abgesehen von den Nutzungen, die als besonders empfindlich eingestuft wurden", führte er weiter aus.

Der Unterschied zwischen dem offiziellen Lärmschutzgebiet und anderen Gebieten, die vom Lärm betroffen seien, liegt nach Auffassung des Morbacher Bürgermeisters darin, dass man außerhalb des Schutzgebiets nachweisen müsse, dass die festgelegten Grenzwerte tatsächlich überschritten würden. Sei das der Fall, müsse der Flughafen auch außerhalb des Schutzgebiets reagieren. Der Nachteil, diese Überschreitungen belegen zu müssen, werde dadurch ausgeglichen, dass ein Gutachter empfohlen hatte, eine weitere stationäre Station im Bereich Hundheim aufzustellen. Der Gemeinderat allerdings hatte empfohlen, diese in eine mobile Apparatur umzuwandeln, die überwiegend in der Einheitsgemeinde eingesetzt werden soll. Diese Vorgehensweise vereinfache für Bürger den Nachweis, dass es mehr oder lautere Flugbewegungen gebe als im Planfeststellungsbeschluss prognostiziert.

In dem Punkt gebe es bereits Einvernehmen mit dem Flughafen-Betreiber. Allerdings sei er Bestandteil des Lärmmesskonzepts, das bereits im Entwurf vorliege, aber von der Lärmschutzkommission noch verabschiedet werden müsse. Die betroffenen Gemeinden würden ebenfalls gehört. Das Lärmschutzkonzept wurde im Rahmen der Genehmigung des Flughafen-Ausbaus gefordert. Mit den mobilen Lärmmessungen solle mit Inbetriebnahme der verlängerten Start- und Landebahn begonnen werden.

(Trierischer Volksfreund vom 07.06.2006)