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Zwischen Hoffnung und Frust
Klage gegen Startbahnverlängerung: Unterschiedliche Reaktion bei den Beteiligten

HAHN/HINZERATH. (iro) Auf die Verhandlung des Hinzerather Privatklägers Jörg Gliese gegen die Startbahnverlängerung am Flughafen Frankfurt-Hahn vor dem Oberverwaltungsgericht (der TV berichtete) gab es gestern unterschiedliche Reaktionen: Frust auf der Klägerseite, Hoffnungen bei der Planfeststellungsbehörde und beim Flughafen.

Der Kläger Jörg Gliese selbst hat zwar den Eindruck, dass sich die Richter sehr bemüht haben, findet das Ergebnis jedoch "enttäuschend". Der Schallschutz für seine Wohnung habe nach seiner Ansicht nicht im Vordergrund stehen sollen. Seine Absicht sei es gewesen, für alle Bürger etwas zu erreichen. Das Gericht hat zwar am Dienstag noch kein Urteil gefällt. Allerdings haben sich die Beteiligten bereits darauf verständigt, dass der 74-jährige Kläger in den Genuss von Schallschutzmaßnahmen für die Nacht kommt, so dass der Pegel in seinem Schlafzimmer um 30 Dezibel herabgesetzt wird.
Das heißt: Ein Teilerfolg ist erzielt. Der nächtliche Lärmschutz für den Kläger wird deshalb in dem Urteil der Richter keine Rolle mehr spielen. Wohl aber kann es noch um möglichen Lärmschutz am Tag gehen, sprich in den Aufenthaltsräumen.
Doch der Hauptantrag des Klägers, der von der Bürgerinitiative (BI) gegen den Nachtflughafen Hahn unterstützt wird, zielt auf die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Und in dieser Sache wird der achte Senat in den nächsten zwei bis drei Wochen ein Urteil sprechen.

Bei der BI ist man ebenfalls unzufrieden. Für ein "solch angeblich tolles Vorzeigekonversionsprojekt" habe sich der Hahn sehr geziert, dem Kläger Lärmschutz zu finanzieren, moniert BI-Sprecherin Christiane Schenk am Tag danach. Zurzeit stehe im Raum, dass der Hinzerather Lärmschutzfenster für das Schlafzimmer bekommt, nicht aber für die anderen Räume.

Das Gericht habe angedeutet, dass die Aufhebung der Genehmigung unwahrscheinlich sei, erklärte gestern Nuray Güler, Pressesprecherin der Flughafen-Betreibergesellschaft. Vertreter des Unternehmens waren am Dienstag in Koblenz als Geladene vor Ort. Doch ob das wirklich so entschieden werde, bleibe abzuwarten. Güler: "Wir warten gespannt auf das Urteil."

Das tut man auch beim Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Abteilung Luftfahrt. Dessen Mitarbeiter Carsten Gimboth vertrat das Land Rheinland-Pfalz beim Prozess. "Ich habe einen positiven Eindruck", schildert der Jurist, dessen Institution für den Planfeststellungsbeschluss zuständig war, seine Meinung über den Prozesstag.

Die Einschätzung der Richter, dass die Aussichten gering seien, die Genehmigung nachträglich zu kippen, teilt Gimboth. Allerdings müsse man abwarten. mok/ph

(Trierischer Volksfreund vom 06.02.2006)