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Im Reich der Fledermaus
Weitere FFH-Gebiete: Verlegung der Hunsrückhöhenstraße ist umstritten

TRABEN-TRARBACH/LÖTZBEUREN. Neben der Erweiterung des FFH-Gebietes bei Wittlich (siehe Seite 7), wird das Land auch das FFH-Gebiet Ahringsbachtal bei Enkirch vergrößern – von 1096 Hektar auf 2032 Hektar. Die VG Traben-Trarbach hält dies für nicht sinnvoll, die Ortsgemeinde Lötzbeuren ist gegenteiliger Meinung. Außerdem: Für die Startbahnverlängerung Flughafen Hahn wird es ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren geben.

Von unserem Redakteur WINFRIED SIMON

Zum Schutz der Mopsfledermaus wird das Land das bestehende FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Fläche) Ahringsbachtal fast verdoppeln. Die Fläche besteht zu 95 Prozent aus Wald. Laut Umweltministerium kann die bisherige Waldwirtschaft dort fortgesetzt werden, soweit dabei auf die Mopsfledermaus Rücksicht genommen wird.

Doch ist es sinnvoll, ein FFH-Gebiet auszuweisen, das unmittelbar an ein Flughafengelände grenzt und durch das die zu verlegende B 327 (Hunsrückhöhenstraße) führt? Verbandsbürgermeister Ulrich K. Weisgerber sagt Nein. In einem Schreiben an das Landesamt für Umwelt in Oppenheim nennt er die Gründe: "Bei der nunmehr geplanten Erweiterung der Natura 2000 Gebiete über die vorgesehene Trasse der zu verlegenden B 327 hinaus wird es zu Beeinträchtigungen des beabsichtigten Schutzzweckes kommen." Im Klartext: Es sei nicht sinnvoll, dort ein Schutzgebiet auszuweisen, wo die Lärm- und Abgasemissionen sehr hoch seien.

Anders sieht das der Ortsbürgermeister von Lötzbeuren, Klaus Reitz: "Wir haben keine Probleme mit dieser Erweiterung des Schutzgebietes." Wenn man eine schützenswerte Tierart wie die Mopsfledermaus rechtlich unter Schutz stellen wolle, sei dieser Schritt nur konsequent.


Lötzbeuren gegen neue Streckenführung


Vorrangig geht es Ortsbürgermeister Reitz aber darum, die vorgesehene neue Streckenführung der B 327 zu verhindern. Sie wird näher an den Ort rücken. Die Gemeinde befürchtet mehr Lärm und damit eine Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität. Einen entsprechenden Beschluss gegen die Trassenführung hat der Gemeinderat kürzlich gefasst (der TV berichtete). Die Ortsgemeinde Lötzbeuren hatte allerdings, ebenso wie die Ortsgemeinde Irmenach, im Jahr 2004 die Ausweisung von FFH-Nachmeldeflächen auf ihrer Gemarkung abgelehnt.

Die Erweiterung des FFH-Gebiets hat nach Aussage von Weisgerber keine Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Enkirch, die ihr Wasser aus einem Brunnen im Ahringsbachtal bezieht. Das OVG habe, so Weisgerber, festgestellt, dass die von der VG im Zuge der Startbahnverlängerung Flughafen Hahn befürchteten Beeinträchtigungen unbegründet seien (der TV berichtete). Nichtsdestotrotz ist die VG auf der Suche nach einer alternativen Trinkwasserversorgung für Enkirch. Vom Flughafen Hahn war gestern keine Stellungnahme zu bekommen, die Pressesprecherin verwies auf die Planfeststellungsbehörde, in diesem Fall der Landesbetrieb Straßen- und Verkehr, Referat Luftverkehr. Auch von dort gab's keine Antwort, sondern den Verweis aufs Mainzer Wirtschaftsministerium. Dessen Pressesprecher gegenüber dem TV: "Es wird ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren geben, um den neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Der Flugbetrieb wird nicht beeinträchtigt."

(Trierischer Volksfreund vom 03.20.2006)