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Urteil zum Lärmschutz der Flughafen-Nachbarn rechtskräftig

Flörsheimer Kläger unterliegen auch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig / Lehre aus der Niederlage: Planfeststellungsbeschluss verhindern

FLÖRSHEIM (red) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat es nach Angaben der Bürgerinitiative "Für Flörsheim - Verein zum Schutz der Lebensqualität" abgelehnt, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, das aktiven Schallschutz für vier Privatkläger aus Flörsheim verweigert hatte, einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Das wird als der wesentliche Inhalt aus dem Beschluss des höchsten Verwaltungsgerichts angesehen, der kurz vor Weihnachten den Klägern zugestellt worden sei. Damit sei die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel rechtskräftig geworden.

Wie berichtet, hatten vier Privatpersonen in Zusammenarbeit mit dem Solidaritätsverein Für Flörsheim beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klagen eingereicht mit dem Ziel, dass die vom Frankfurter Flughafen ausgehende Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß reduziert werde. Die Klagen stützten sich auf Messungen und Gutachten eines vereidigten Sachverständigen, die der Flörsheimer Magistrat in Auftrag gegeben hatte.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Klagen abgewiesen mit der Begründung, dass durch einen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1971 der Flugbetrieb dort einschließlich aller inzwischen erfolgten Erweiterungen als genehmigt anzusehen sei und außerdem Gesundheitsgefährdungen nicht vorlägen. Eine Revision gegen das Urteil hatte es nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hatten die Privatkläger zunächst Beschwerde eingelegt, um in einem weiteren Schritt eine Revision dieses negativen Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu erreichen. Der Vorsitzende des Solidaritätsverein Für Flörsheim, Ralf Falchi, bedauert, dass es das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt hat, über die Zumutbarkeit von Lärm neu nachzudenken.

Ein Planfeststellungsbeschluss mit einer Genehmigung der geplanten Nordwest-Landebahn müsse unbedingt verhindert werden, lautet nun für die Bürgerinitiative der Schluss aus dem Verfahren. Die konkreten Erfahrungen aus den jüngsten Gerichtsurteilen müssten jedermann vor Augen führen, dass im Nachhinein keinerlei Möglichkeiten mehr bestünden, gegen eine Belastung aus dem Flugverkehr vorzugehen. Denn wenn die Bahn erst genehmigt sei, müssten die Folgerungen daraus geduldet werden, wie es der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Urteil quasi angekündigt habe. Auf jeden Einzelnen komme es jetzt an, er müsse selbst entscheiden, ob er sich gegen noch mehr Belastungen durch den Flugverkehr wehren wolle oder nicht, heißt es in der Erklärung.

(Wiesbadener Kurier vom 04.01.2004)