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Kommentar: Ilse Rosenschild zu: Lärmschutz

Bürger müssen selbst klagen

Gilt der Hunsrück weiterhin als ein "besonders nachtstilles Gebiet"? Können hier deshalb auch in Zukunft strengere Lärmschutz-Maßstäbe als beispielsweise in Ballungsräumen angelegt werden? Das waren die entscheidenden Fragen, auf die Rathaus-Chef, Kommunalpolitik und Bevölkerung eine Antwort aus Koblenz erwarteten. Denn hätten die Richter diese Fragen bejaht, hätten zumindest die Einwohner von Wederath, Hinzerath und Hundheim nach dem Ausbau des Flughafens wohl Lärmschutz-Fenster erhalten.
Doch dazu kam es nicht. Denn zunächst musste entschieden werden, inwiefern die Gemeinde Ansprüche ihrer Bürger überhaupt erstreiten kann. Und das verneinten die Richter. Die Planungshoheit der Kommune sei nicht verletzt. Und als Sachwalter ihrer Bürger in Sachen Lärmschutz tätig zu werden, gehöre nicht zu ihren Aufgaben. Entsprechende Auflagen müssten die Anwohner selbst erstreiten. Insofern ist interessant, wie die Richter mit zwei Privatklagen aus dem Raum Morbach umgehen, die ebenfalls in Koblenz anhängig sind. joa/noj

(Trierischer Volksfreund vom 26.11.2005)