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Niederlage vor Gericht
Morbach kann Lärmschutz nicht erstreiten

Von unserer Redakteurin ILSE ROSENSCHILD

MORBACH/KOBLENZ. Die Gemeinde Morbach kann keine Lärmschutz-Auflagen für die Dörfer Hundheim, Hinzerath und Wederath durchsetzen. Wie am Freitag bekannt wurde, wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz die Klage ab.

Die Gemeinde Morbach hatte im Zusammenhang mit der Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt-Hahn Lärmschutz-Maßnahmen für die drei Dörfer erstreiten wollen. Die Kommune hatte ihre Klage damit begründet, dass die Ausweitung des Luftfrachtverkehrs insbesondere während der Nacht ihre kommunale Planungshoheit verletze. Bislang seien im Gemeindegebiet gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet. Darauf müsse der nächtliche Flugbetrieb stärker Rücksicht nehmen. Das OVG wies die Klage ab (AZ 7 C 10 171105. 0 VQ).

Auf die Verletzung ihrer Planungshoheit könne sich eine Gemeinde nur berufen, wenn ein Vorhaben "eine konkrete und verfestigte gemeindliche Planung nachhaltig störe". Diese Voraussetzung sei in Morbach nicht erfüllt. Es sei nicht mit Fluglärm in einem Ausmaß zu rechnen, dass in den geplanten Wohngebieten nicht mehr gebaut werden könne. Maßnahmen wie der Einbau von Lärmschutz-Fensfern seien, sofern erforderlich, "geeignet, gesunde Wohnverhältnisse zu sichern".

Enttäuscht, aber nicht sonderlich überrascht zeigte sich Morbachs Bürgermeister Gregor Eibes. Er hatte mit diesem Ergebnis nach der Verhandlung im September durchaus gerechnet. Die Richter hatten den Beteiligten einen Vergleich nahegelegt, der nicht zustande kam. Die Gemeinde sei bereits im formalen Bereich gescheitert. Die inhaltliche Frage, wie viel insbesondere nächtlicher Lärm den Bürgern zugemutet werden könne, sei nicht geklärt worden. Man müsse abwarten, wie zwei Privatklagen verlaufen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Nach Ansicht des Rathaus-Chefs hat eine Beschwerde dagegen "keinen Zweck". Jetzt kommt es für ihn darauf an, an einem noch einzurichtenden Runden Tisch Verbesserungen für die Gemeinde zu erreichen. Bei der Betreibergesellschaft begrüßte man das Urteil. Auch Flughafen-Chef Jörg Schumacher will mit Morbach im Gespräch bleiben. Ein Termin sei bereits anberaumt.    joa/noj

(Trierischer Volksfreund vom 26.11.2005)