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Was ist das Enkircher Trinkwasser wert?

Klage der Verbandsgemeinde wird am Dienstag vor dem OVG Koblenz verhandelt – Bürger fahren mit Bus zum Gericht

ENKIRCH. Der Trinkwasserbrunnen im Ahringstal ist wieder geöffnet (siehe Bericht auf dieser Seite). Doch damit ist für Enkirch das Problem nicht gelöst. Darf der Flughafen Hahn das Oberflächenwasser der noch zu bauenden Start- und Landebahn in den Bach leiten? Die Verbandsgemeinde sagt nein und hat daher gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Die Verhandlung findet am kommenden Dienstag in Koblenz statt.

Von unserem Redakteur WINFRIED SIMON

Mit großer Spannung blicken die Enkircher auf den kommenden Dienstag. Dann wird im Sitzungssaal I beim Oberverwaltungsgericht Koblenz unter dem Aktenzeichen 7C 10123/05.OVG die Klage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gegen das Land Rheinland-Pfalz verhandelt. Ein Urteil wird an diesem Tag aber noch nicht gesprochen: Es wird den Beteiligten in der Regel erst zwei Wochen später zugestellt.

Im Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hahn ist unter anderem auch die Entwässerung der neuen Rollbahn geregelt. Demnach darf das anfallende Wasser, das unter anderem mit Enteisungsmitteln und Reifenabrieb belastet ist, in den Waschbach geleitet werden. Dieser mündet in den Ahringsbach, der den im Ahringstal befindlichen Enkircher Trinkwasserbrunnen speist.


Naphthalin und tote Fische im Bach


Der Verbandsgemeinderat hatte im Januar dieses Jahres einstimmig beschlossen, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Verbandsbürgermeister Ulrich K. Weisgerber informierte im Anschluss daran in zwei Bürgerversammlungen in Enkirch und Traben-Trarbach die Bürger über die Gründe. Die große Mehrheit der Bürger unterstützt Weisgerber, der mit allem Nachdruck für sauberes Enkircher Trinkwasser kämpft. Allein Traben-Trarbacher Hoteliers, angeführt von Matthias Ganter, kritisierten Weisgerber. Sie halten den Umfang der Klage für "völlig überdimensioniert". Man dürfe sich die Sympathien des Flughafens nicht verscherzen.

Zwei juristische Niederlagen musste die Verbandsgemeinde bislang bereits hinnehmen. Das Gericht lehnte im April einen Eilantrag der VG ab, einen vorläufigen Baustopp für die Verlängerung der Start- und Landebahn zu verfügen. Grund: Der Antrag sei unzulässig. In einem weiteren Eilverfahren kam das Gericht Mitte Juli zu der Überzeugung, dass durch den Bau der Rollbahn das Enkircher Trinkwasser nicht gefährdet sei.

Unterdessen sind aber die schlimmsten Befürchtungen eingetreten. Der Trinkwasserbrunnen musste Anfang September wegen erhöhter Werte des Krebs erregenden Stoffs Naphthalin geschlossen werden. Wenige Wochen zuvor war im Quellbereich des Waschbachs giftiger Straßenaushub in einem Wirtschaftsweg verbaut worden. Außerdem: Im Großbach, in den Oberflächenwasser der bereits bestehenden Rollbahn geleitet werden darf, trieben vor einigen Wochen tote Fische.

(Trierischer Volksfreund vom 21.09.2005)