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Juristische Fessel für den Hahn

MAINZ. (win/iro) Gegen die Planungen zum Ausbau des Flughafens Hahn werden mehrere Kläger gerichtlich zu Felde ziehen. Neben der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und der Gemeinde Morbach hat auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.

Der Weg des Widerstands gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf dem Hahn ist zwar gleich, die Ziele der Kläger sind allerdings höchst unterschiedlich. Während die Gemeinde Morbach mehr Lärmschutz für ihre Ortsteile einfordert und Traben-Trarbach die Entwässerung von der Rollbahn direkt in einen für die Wasserversorgung von Enkirch genutzten Bach verhindern will, versucht der BUND das Ausbau-Projekt insgesamt aus Naturschutzgründen zu kippen.

Der Umweltverband verweist vor allem auf die seltene Mopsfledermaus, die auf dem Gelände der geplanten Flughafenerweiterung residiert und nach EU-Richtlinien ein Schutzgrund für die Ausweisung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) ist. In Rage gebracht hat den Verband schon zum Jahreswechsel eine erste Rodungsaktion, der mit rund 30 Hektar fast die Hälfte der benötigten Waldfläche zum Opfer fiel, bevor dem BUND überhaupt der Planfeststellungsbeschluss vorlag.

Während die Umweltschützer von rechtswidrigem Handeln sprachen, wurden sie von Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage (FDP) eines Besseren belehrt. Der verteidigte im Landtag das Vorgehen der Flughafengesellschaft, die bereits am Abend des 28. Dezember per Kurier den Entscheid in Händen hielt, als rechtlich einwandfrei. Planfeststelllungsbeschlüsse seien grundsätzlich mit Sofortvollzug versehen, so Bauckhage.
Auch das Abwasserproblem mit der VG Traben-Trarbach werde geregelt, zeigte sich Bauckhage sicher.
Die Betreiber hatten im November zwei Unternehmen angeheuert, die laut Vertrag innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung mit den Forstarbeiten zu beginnen hatten. Erst zehn Tage später wurde vom Oberverwaltungsgericht Koblenz dem Antrag des BUND auf Aussetzung des Sofortvollzugs für den Planfeststellungsbeschluss stattgegeben und "zur Verhinderung vollendeter Tatsachen bis zur Entscheidung des Senats im Eilverfahren" eine aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.
Ausgenommen wurde dabei nur die Räumung und Stockrodung der bereits gerodeten Flächen. Mit dem so genannten "Hängebeschluss" wurden die Arbeiten grundsätzlich eingestellt.

Auch für Gernot Keßler von der für die Planfeststellung verantwortlichen Landesluftfahrtbehörde ist am Hahn bisher alles korrekt abgelaufen. Den ersten Rodungsarbeiten hätten keine Auflagen entgegen gestanden, sagte Keßler dem TV . Für weitere Bereiche sehe dies in Bezug auf die Mopsfledermaus anders aus, doch die seien noch nicht angegangen worden.


Weitere Klage angekündigt


Neben den Klagen der Einheitsgemeinde Morbach, der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem BUND liegt dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz auch eine Klage des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) vor. Darüber hinaus unterstützt die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn nach eigener Aussage eine Privatperson, die sich entschlossen hat zu klagen. Diese Klage liegt dem OVG noch nicht vor. Zu der Frage, wie lange es dauern wird, bis über das Eilverfahren entschieden ist, das VG Traben-Trarbach und die beiden Naturschutz-Verbände beantragt haben, schweigt man in Koblenz. Nach TV -Informationen könnte sich eine Entscheidung noch Wochen hinziehen.

(Trierischer Volksfreund vom 19.02.2005)