Zusätzliche Zäune innerhalb des Flughafengeländes Hahn waren mindestens bereits in der Vorwoche der Gerichtsverhandlung aufgestellt.

Bild von den Absperrmaßnahmen (wurden wahrscheinlich am 27.04.2005 oder am frühen Morgen des 28.04.2005 aufgestellt).

Bild von den Absperrmaßnahmen mit Baustellenschild Fa. Oevermann
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"Wir schütten jetzt die B 327 zu"
Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz: Startbahnverlängerung des Flughafens Frankfurt-Hahn kann beginnen

In den Eilverfahren des BUND und des Nabu gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hahn hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgrund des Erörterungstermins vom Dienstag gestern seine Entscheidung bekannt gegeben.

FLUGHAFEN HAHN/KOBLENZ. Bauarbeiten innerhalb des neuen Flugplatzzaunes sowie noch ausstehende Rodungsarbeiten in diesem Bereich dürfen ab sofort erfolgen. Außerhalb des umzäunten Areals müssen Rodungsmaßnahmen aber einstweilig weiterhin unterbleiben. Mit der Verlängerung der Startbahn von 3045 auf 3800 Meter wird die Ausweitung des Frachtbetriebs mit großen Maschinen wie geplant möglich.

In Bezug auf die noch ausstehenden, umfangreichen Rodungen außerhalb des Bauzauns zur Herstellung der Hindernisfreiheit stellt sich die Interessenlage anders dar. Gerade mit diesen Rodungen seien tief gehende Eingriffe in die von den Naturschutzverbänden für besonders schutzwürdig gehaltenen Waldflächen verbunden, so das OVG. Das Gericht untersagte, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vollendete Tatsachen zu schaffen. "Für uns ist das Entscheidende", so Flughafen-Chef Jörg Schumacher, "dass wir die ganze Anlage bauen können: die Startbahn selbst, das Umfeld mit Zufahrten sowie die Instrumentenlandesysteme. Unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung vom OVG werden die Arbeiten beginnen."

Nach seiner Einschätzung könnte das schon nächste Woche sein. "Wir schütten die B 327 zu", kündigte Schumacher die bevorstehende Sperrung der Hunsrückhöhenstraße an. Ab der Kappeler Kreuzung wird der Durchgangsverkehr über Kirchberg auf die B 50 geleitet, um dann an deren Ende wieder auf die B 327 zu gelangen. Die Ortslagen Ober Kostenz, Würrich, Belg, Bärenbach und die Verbindung nach Raversbeuren bleiben weiterhin befahrbar.

(Hunsrücker Zeitung vom 29.04.2005)