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Mopsfledermaus kann genug Wohnungen bauen

Kompromiss zwischen Naturschutzverband NABU und Flughafen Frankfurt-Hahn-GmbH - Gespräche mit weiteren Klägern sollen ebenfalls außergerichtliche Einigung bringen

Der Naturschutzverband NABU und die Flughafen Frankfurt-Hahn-GmbH einigten sich außergerichtlich im Streit um die Gefährdung des Bestandes der Mopsfledermaus durch den Ausbau der Start- und Landebahn am Flughafen Hahn.

FLUGHAFEN HAHN. Mit dem gefundenen Kompromiss wurde der Fortbestand der Mopsfledermaus gesichert. Ihr in Rheinland-Pfalz einziger Bestand von zirka 100 Tieren ist in unmittelbarer Nähe und teilweise auf dem Gelände der im Bau befindlichen Verlängerung der Startbahn zu Hause. Die Mopsfledermaus braucht für ihre Quartiere Bäume, die ihre Altersgrenze erreicht haben. Sie baut unter abgeplatzten Rinden. Buchen beispielsweise werden etwa 400 Jahre alt, kommen im Zuge einer Waldbewirtschaftung allerdings schon unters Messer, wenn sie erst 150 Jahre alt sind.

Der Kompromiss zwischen der Flughafengesellschaft und dem NABU sieht nun vor, dass der Hahn Wald ankauft. 20 Hektar werden benötigt, und in diesen Waldstücken darf keine Holzwirtschaft betrieben werden. In Zusammenarbeit mit dem NABU wurde ein großes Gebiet abgesteckt, aus dem sich die 20 Hektar rekrutieren müssen.

"Wir werden mit den Gemeinden, die die ausgesuchten Flächen besitzen, über einen Ankauf verhandeln", erklärt Hahn-Geschäftsführer Jörg Schumacher. Ein Teil davon gehört Lötzbeuren.

Der rheinland-pfälzische NABU-Vorsitzende Siegfried Schuch erklärte, dass außerdem verwachsene Bäume und solche mit Windschäden für die Mopsfledermaus in den betroffenen Waldgebieten stehen gelassen werden. Schuch bedauerte, dass man erst jetzt zu dem Kompromiss gefunden habe. Seine Organisation habe geklagt, weil das Landesamt für Umweltschutz nach NABU-Ansicht keine fachlich richtige Stellungnahme abgegeben habe, als der Startbahnausbau in die Planfeststellung gegangen sei. "Die Gefährdung der Mopsfledermaus durch die Landebahnverlängerung hat die Behörde nicht in ausreichendem Maße erkannt", so Schuch. "NABU musste klagen, um seine Interessen zu wahren", stimmte der rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage Schuch zu.

Der NABU-Vorsitzende machte keinen Hehl daraus, dass er mit dem gefundenen Kompromiss hochzufrieden ist: "Ich hätte mir allerdings gewünscht heute hier mit dem BUND an einem Tisch zu sitzen", so Schuch. Der BUND hatte nach dem NABU ebenfalls Klage eingereicht, um die Mopsfledermaus zu schützen. Die Klageschrift weist Parallelen zu der des NABU auf. So liegt es nahe, dass der BUND ebenfalls an einem Kompromiss interessiert ist. So weit ist man noch nicht. "Aber wir sind im Gespräch. Beide Seiten wollen sich einigen", sagt Jörg Schumacher. Minister Bauckhage bestätigt: "Es gibt Verhandlungen mit dem BUND, wir versuchen eine Kooperation hinzukriegen." Um Einigung bemüht ist der Hahn auch mit der Verbandsgemeinde Morbach sowie den beiden Privatklägern gegen den Startbahnausbau.

Bezug nehmend auf die kürzlich abgewiesene Klage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die für die Gemeinde Enkirch eine Gefährdung des Grundwassers durch den Flughafen befürchtet hatte, sagte Schumacher: "Wir werden die Enkircher Bürger demnächst abholen und zeigen, was wir am Flughafen für den Gewässerschutz tun und welche Investitionen demnächst noch anstehen." Dazu gehören unter anderem neue Regenrückhaltebecken und Kläranlagen. 2,5 Millionen Euro stellt die Flughafengesellschaft für den Bereich Abwasser zur Verfügung. "Für jeden Quadratmeter, den wir versiegeln, schaffen wir Ausgleich", so Jörg Schumacher.

Thomas Torkler

(Hunsrücker Zeitung vom 21.10.2005)