2004: 16,6 Millionen Euro Verlust trotz Umsatzsteigerung um 7,0 Millonen Euro

Zurück zur Übersicht

drucken

Hahn setzt Höhenflug fort

Mehr Passagiere - Klage gegen Startbahnverlängerung abgewiesen

FLUGHAFEN HAHN. Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH ist mit ihren Halbjahresergebnissen "im Plan", erklärten die beiden Geschäftsführer Jörg Schumacher und Stefano Wulf in Frankfurt. Mit mehr als 1,5 Millionen Fluggästen wurde das Ergebnis des gleichen Vorjahreszeitraums um 13 Prozent übertroffen.

Der Frachtumschlag wies bei der rein geflogenen Fracht einen Anstieg um 54 Prozent auf. Die Zahl der Flüge erhöhte sich um zwölf Prozent. Der Umsatz wuchs um 26 Prozent auf mehr als 17 Millionen Euro, Der operative Verlust (EBITDA) verringerte sich um drei Prozent auf 2,8 Millionen Euro. Die Gewinnschwelle, die 2006 erwartet wird, und die schwarzen Zahlen, die ab 2008 geplant sind, rücken deutlich näher.

Der Non-Aviation-Bereich - gemeint sind hier die Einnahmen aus Infrastrukturentgelten, Mieten und Parkplätzen - ist bei einem Umsatz von 5,7 Millionen Euro und einem Anstieg von 35 Prozent einer der größten Wachstumsfaktoren des Flughafens.

"Wir sind mit unseren Ergebnissen im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Flughafens vollauf zufrieden", sagte Jörg Schumacher. Das zweite Standbein Fracht sei speziell im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens ein sehr wichtiger Wachstumsmotor. Mit über 43 405 Tonnen geflogener Fracht positioniert sich der Flughafen Hahn weiterhin stabil als viertgrößter Frachtflughafen Deutschlands (hinter Frankfurt, Köln und MÜnchen). Um das Frachtsegment weiter auszubauen, muss die Startbahn jedoch verlängert werden.

Hier räumte das Oberverwaltungsgericht Koblenz gestern eine weitere Hürde aus dem Weg: Die Verlängerung der Startbahn gefährdet nicht die Wasserversorgung der in der Verbandsgemeinde TrabenTrarbach gelegenen Ortsgemeinde Enkirch, entschied das Gericht in einem Eilverfahren. Eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung durch die Einleitung von im Winter mit Enteisungsmitteln belastetem Oberflächenwasser in das Grundwasser könne nicht festgestellt werden.

(Hunsrücker Zeitung vom 19.07.2005)