Zurück zur Übersicht

drucken

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn

- Anhörungsverfahren -

1. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden werden wie folgt erörtert:

a) Der Erörterungstermin mit den Behörden, Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Umweltverbänden und den kommunalen Gebietskörperschaften beginnt am 30. 03. 2004 um 9.00 Uhr in der Aula des Hahn-Campus, Gebäude 1335, 55483 Hahn Flughafen. Der Anfahrtsweg (Richtung Landespolizeischule) wird am Tag des Erörterungstermins auf dem Flughafengelände ausgeschildert sein.

b) Der Erörterungstermin mit den privaten Betroffenen und Einwendern beginnt am 31. 03. 2004 um 9.00 Uhr in der Aula des Hahn-Campus, Gebäude 1335, 55483 Hahn-Flughafen. Der Anfahrtsweg (Richtung Landespolizeischule) wird am Tag des Erörterungstermins auf dem Flughafengelände ausgeschildert sein.

2. In den Terminen werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme an den Terminen ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

3. Durch die Teilnahme an den Erörterungsterminen oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Die Erörterungstermine sind nicht öffentlich.

Hahn-Flughafen, 10.03.2004 Az.:V/21-1018,
Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz
Referat Luftverkehr
Im Auftrag. Gernot Keßler