Zwei Fliegen mit einer Klappe!
1. Der Bevölkerung in Hessen verkauft man die Vertreibung der Krachmacher als "besondere Fürsorge"
2. Der Bevölkerung im Hunsrück verkauft man die auf den Flugplatz Hahn vertriebenen Krachmacher als Aufschwung.

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Posch unterstreicht Bedeutung des Fluglärmschutzes
Drei Maßnahmen / Ausweitung des Nachtzuschlags

Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (F.D.P.) hat die Bedeutung des Lärmschutzes im Rhein-Main-Gebiet aus Anlass der jüngsten Sitzung der Fluglärmkommission, an der er teilnahm, hervorgehoben. Wie Posch am Donnerstag mitteilte, unterstreichen drei Maßnahmen in diesem Jahr, dass das Ministerium alle Ansatzmöglichkeiten nutzt, den Fluglärm zu reduzieren. Posch nannte zum einen die Entscheidung, vom 1. November an die Sperrzeiten der lauten so genannten Kapitel2-Flugzeuge morgens von 6 bis 8 Uhr zu verlängern (bis dahin von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens). Vom 1. April nächsten Jahres an wird die Sperrzeit auf den gesamten Sonntag ausgedehnt, sodass diese Maschinen von Samstagabend um 20 Uhr bis Montagmorgen, 8 Uhr, nicht mehr starten oder landen dürfen. Und vom 1. April 2001 an wird die Sperrzeit von Freitagabend um 20 Uhr bis Montag, 8 Uhr, gelten.

Ferner werden die Anforderungen an den Schallschutz der Neubauten insbesondere von Wohnhäusern verschärft. Nach den Worten Poschs ist dazu ein Erlass gemeinsam mit dem Umweltministerium und der Hessischen Landesanstalt für Umwelt erarbeitet worden. Seine Veröffentlichung sei eingeleitet, er werde mit der Publikation im Staatsanzeiger bis Ende des Jahres verbindliche Vorschrift werden.

Darüber hinaus wird eine Empfehlung der Kommission zum Lärmschutz ihren Niederschlag bei den neuen Landeentgelten finden, kündigte der Minister an. Die Genehmigung der von der Flughafen Frankfurt/Main AG beantragten Erhöhung der Landeentgelte schließe eine weitere Erhöhung der Lärmzuschläge für alle Maschinen ein, die nicht in der so genannten Bonusliste der lärmarmen Flugzeuge verzeichnet seien. Auch werden Nachtzuschläge für Flugzeuge zu entrichten sein, die während ihrer Sperrzeit mit Ausnahmegenehmigung landeten. Bisher wurden Nachtzuschläge nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr erhoben. Sie werden dann zum Beispiel bei Kapitel-2-Flugzeugen fällig, wenn zwischen 20 Uhr und 8 Uhr gelandet werden soll. Ausnahmen werden erteilt, wenn Maschinen etwa wegen der Überfüllung des Luftraums zu Ferienzeiten, zu spät für eine Landung zur vorgesehenen Zeit eintreffen.

Weitere Anregungen der Fluglärmkommission wie die Ausrichtung der Lärmzuschläge nach gemessenem Lärm, eine speziell gestaffelte Lärmabgabe für die Nachtzeit. die Bildung eines Fonds zur Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen sowie die Einführung eines "Lärmtalers" bezeichnete Posch als wichtige Ansätze für die weitere Entwicklung. Sie müssten aber noch vertieft werden und könnten deshalb nicht kurzfristig umgesetzt werden.

(Presseinformation Hessisches Verkehrsministerium v. 02.12.1999)

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