Sollen Anwohner mit Ankündigungen getäuscht werden?

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Dem Lärm Grenzen setzen:
Schallschutz um den Hahn
Broschüre vorgestellt, Infoabende, Anträge bis zum Jahr 2002 möglich

Mit der Bestandskraft der 24-Stunden-Genehmigung für den Flughafen Hahn hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Betreiber des Flughafens zu Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet. Jetzt können betroffenen Anlieger Zuschußanträge stellen.

Von Gudrun Lahm
FLUGHAFEN HAHN. Der Flughafen Hahn: Hoffnungsträger für eine ganze Region, die dringend Arbeitsplätze braucht - aber auch Streßfaktor für die Anwohner der Randgemeinden: Sie fürchten dauerhafte Immission bei Tag und Nacht. Auf drei Ebenen wird versucht, den Lärm in erträglichen Grenzen zu halten: Durch Vorschriften des Gesetzgebers, durch eine umweltorientierte Gebührenpolitik des Flughafenbetreibers und durch sogenannten passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden der Anrainer.

In einer Informationsbroschüre, die ab sofort bei den Ortsbürgermeistern der betroffenen Gemeinden erhältlich ist, stellt der Flughafen vor, was unter diesen Schlagworten zu verstehen ist.

Nachts, also von 22 bis 6 Uhr, dürfen den Hahn nur Flugzeuge ansteuern, die nach den internationalen Richtlinien als besonders lärmarm gelten, Dazu zählen Strahlenflugzeuge mit einer Zulassung nach ICAO Annex 16, Band 1, Kapitel III oder zum Beispiel Propellermaschinen nach Kapitel 3,5,6 oder 10.

Zu den übrigen Zeiten dürfen auch Flugzeuge mit Triebwerken nach Kapitel II Hahn ansteuern. Die sogenannten Touch & Go-Flüge der Luftverkehrsgesellschaften sind in den schutzwürdigen Zeiten an Sonn- und Feiertagen, zu den Tagesrandzeiten und der Mittagsruhe verboten,

Umweltorientierte Gebührenpolitik bedeutet für den Hahn, daß Kapitel II-Flugzeuge pro angefangene 1000 Kilo Abfluggewicht gegenüber Kapitel II-Flugzeugen die doppelte Gebühr zahlen.

Der sogenannte passive Schallschutz teilt sich in zwei Bereiche: Im Tagesschutzgebiet wird von einem ein durch Fluglärm hervorgerufenen Dauerschallpegel von tagsüber 62 Dezibel außerhalb des Gebäudes ausgegangen, Dazu gehören Bahnhof Hirschfeld, die ehemalige Housing auf dem Gebiet Büchenbeuren-Scheid, die Orte Hahn und Lautzenhausen.

Das sogenannte Nachtschutzgebiet orientiert sich an einer Grenzlinie, innerhalb derer zwischen 22 und 6 Uhr durchschnittlich mehr als sechs Einzelflugbewegungen auftreten, die außerhalb von Gebäuden in der Regel mehr als 75 Dezibel Lärm hervorrufen. Hierzu gehören neben den vorgenannten Orten im Tagesschutzgebiet noch Belg, Kleinich, Löffelscheid, Würrich und Lötzbeuren.

Im Nachtschutzgebiet geht es um den Schutz der Schlafräume, im Tagesschutzgebiet um den aller Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt und nicht sowieso lärmbelastet sind (etwa Gaststätten).

(Hunsrücker Zeitung vom 21.04.1998)

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