Lärmschutz nur auf Basis 55 dB(A)! - Zuwenig!

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Schutz vor Lärm wird Programm
Bürger in den Hahn-Anliegergemeinden haben fünf Jahre lang Zeit, um ihre Ansprüche anzumelden

Mit dem Anspruch der umliegenden Gemeinden des Flughafens Hahn auf Schallschutz beschäftigte sich die Fluglärmkommission in ihrer jüngsten Sitzung.

Von Gudrun Lahm
FLUGHAFEN HAHN. In der letzten Änderung der luftrechtlichen Genehmigung vom März 1997 ist festgelegt, daß nach Bestandskraft der luftrechtlichen Genehmigung zur zivilen Nutzung des Flughafens Hahn frühestens zum Januar 1998 Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen entstehen, Betroffen sind davon etwa 1000 Objekte in den Gemeinden Hahn, Lautzenhausen, Büchenbeuren, Hirschfeld, Lötzbeuren, Würrich, Belg, Kleinich und Peterswald-Löffelscheid.

Es wird unterschieden zwischen einem Tagesschutz und einem Nachtschutzgebiet. Im Tagesschutzgebiet gilt ein Schutzziel von 55 Dezibel in allen geschlossenen Räumen, im Nachtschutzgebiet ausschließlich in den Schlafräumen. Dieses soll dann mit geeigneten Maßnahmen, wie etwa dem Einbau von Lärmschutzfenstern erreicht werden.

Der Flughafen Hahn ist dabei, ein Schallschutzprogramm fertigzustellen. Das bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung Jörg Berres, einer der Geschäftsführer. Das Programm wird in den nächsten Wochen dem Aufsichtsrat vorgelegt. Geplant ist, es dann in eine Broschüre zu fassen, die den Bürgern zur Verfügung gestellt wird.

Die betroffenen Anlieger haben, gerechnet vom 1. Januar 1998 an, fünf Jahre lang Zeit, ihre Ansprüche anzumelden. Dies geschieht mittels eines formlosen Briefes an die Flughafengesellschaft. Diese schickt daraufhin Antragsformulare zu und veranlaßt die Prüfung des Anspruches.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt in der Sitzung der Fluglärmkommission waren die Lärmmessungen, zu denen die Flughafengesellschaft durch die Genehmigung vom 14. Juni 1993 verpflichtet ist. Wie bereits ausführlich berichtet, gibt es derzeit vier von sieben vorgesehenen Lärmmeßpunkten. Einhellig war die Kommission der Meinung, daß nach Absprache mit den Bürgermeistern der 1994 als weitere Standorte festgelegten Gemeinden die vorhandene mobile Lärmmeßanlage für einen reprasentativen Zeitraum aufgestellt werden sollte. Die Ergebnisse sollen dann Grundlage für die Diskussion um die Erweiterung der Lärmmeßanlage sein.

(Hunsrücker Zeitung vom 20.01.1998)