Revolution in der Lärmforschung: 90 dB(A) jetzt extrem leise?

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KOBLENZ/BRAUNSCHWEIG.

HH. 52 Dezibel (A) hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in Innenräumen als maximalen Schallpegel festgelegt, der nachts von Flugzeugen verursacht werden darf. Zum Schutz der Anwohner bekommen daher nur Flugzeuge mit Zulassung nach "Chapter 3" die Genehmigung für Spät- und Nachtflüge. Wie das Luftfahrtbundesamt mitteilt, hat die Internationale Zivile Luftfahrtorganisation entsprechende Richtlinien festgelegt und in Kapitel (= Chapter) unterteilt.

"Chapter 3" definiert extrem leise Flugzeuge, die nachts landen und abfliegen dürfen.

In den Schlafzimmern einiger Kläger müssen dennoch auf Kosten des Flughafenbetreibers schalldichte Fenster eingebaut werden.

(Hunsrücker Zeitung vom 02.07.1997)