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Von der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH erhalten Sie auf Antrag finanzielle Unterstützung für passive Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutz-fenster etc.).
In seinem Urteil von 1997 hat das Oberverwaltungs-gericht Koblenz einem Bürger Lärmschutz gewährt, der außerhalb des vom Flugplatz Hahn festgelegten Lärmschutzgebietes wohnt. Stellen daher auch Sie einen Antrag auf Lärmschutz, wenn Sie sich von Fluglärm gestört fühlen.
Mehr Informationen unter:
(Erschienen in den Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden Bernkastel, Traben-Trarbach, Zell, Morbach, Rhaunen, Kirchberg und Kastellaun)