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Kein sozialversicherungsrechtliches "Out-Sourcing" von Piloten bei Eingliederung in die Betriebsorganisation von Ryanair - Was macht die AOK Rheinland-Pfalz bzw. die Deutsche Rentenversicherung BUND für die "auf dem Hahn" beschäftigten Ryanairpiloten? | |
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im seinem Urteil vom 21.1.2026 - L 16 BA 48/23 entschieden, dass ein sozialversicherungsrechtliches "Out-Sorcing" von Piloten bei Eingliederung in die Betriebsorganisation von Ryanair unzulässig ist. Ob Ryanair als Arbeitgeberin der Piloten nun tatsächlich die Beiträge zur Sozialversicherung nachzahlen muss, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Ryanair war zum Verfahren lediglich beigeladen. Vorliegend wären dies für knapp zehn Jahre und die im entschiedenen Verfahren beigeladenen fünf Pilotinnen und Piloten rund 357.000 €, während sich die geltend gemachte Gesamtforderung, hinsichtlich derer noch ein weiteres Verfahren bei dem SG Berlin anhängig ist, auf knapp 7.400.000 € beläuft. Das Verfahren führte die Deutsche Rentenversicherung Bund. Kurzer Überblick (BZ-Berlin) Mit juristischen Details (Otto Schmidt.de) Was hat die Deutsche Rentenversicherung Bund bzw. die AOK Rheinland-Pfalz wegen der am Hahn eingesetzten Piloten von Ryanair unternommen?Es ist davon auszugehen, dass Ryanair am Flughafen Frankfurt-Hahn seine Piloten mit gleichen Methoden wie am Flughafen Berlin-Brandenburg beschäftigt hat. Zweifelsohne ist es von Interesse, ob die Deutsche Rentenersicherung Bund bzw. in deren Auftrag die AOK Rheinland-Pfalz als Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge - Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge - die Hahner Verhältnisse bei der Beschäftigung der Piloten von Ryanair geprüft und evtl. Sozialversicherungsbeiträge bei Ryanair geltend gemacht hat, oder zumindest die Verjährung gehemmt hat. Was hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unternommen?Die Beitragszahler können sicherlich erwarten, dass spätestens nach dem Urteil des Landessozialgericht des Landes Berlin-Brandenburg das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung aktiv wurde/wird, und die Deutsche Rentenversicherung BUND und/oder die AOK Rheinland-Pfalz auf Prüfung der Übertragbarkeit des Sachverhalt auf die am Hahn von Ryanair eingesetzten Piloten drängt. Am Anfang steht das Ergebnis?Wundern würde es uns allerdings nicht, wenn in Rheinland-Pfalz die Angelegenheit unter den Tisch gekehrt wurde/wird" oder nach "ergebnisoffenen und umfangreichen Ermittlungen" kein beitragspflichtiger Sachverhalt festgestellt und Ryanair sogar ein einwandfreies Leumundzeugnis ausgestellt würde. Es wäre ja auch verheerend, wenn aufgrund einer festgestellten "Scheinselbständigkeit" der Piloten rückwirkend bis zur Verjährungsfrist und zukünftig von Ryanair Arbeitgeberbeiträge zu deren Sozialversicherung gezahlt werden müssten. Man stelle sich nur einmal vor, dass Ryanair die Mehrkosten an die Passagiere weitergeben und ein Billigflug bspw. nach Lamezia Therme statt 36,99 € auf einmal 37,76 € kosten würde. Eine mittlere Katastrophe! Da wäre bei der schon über Hunderte von Kilometer extra auf den Hahn angereisten Familien Fuchser und Pennings in vielen Fällen das abendliche Gläschen besten italienischen Flubbes oder eine Pizza Sonnenschein im Straßencafe nicht mehr im Budget. Von den dramatischen Auswirkungen auf den deutschen Luftverkehrsmarkt ganz zu schweigen. |
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(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 19.03.2026)