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Weitere Informationen zur Entgeltordnung von 2012 - Die Märkte lassen sich nicht betrügen! | |
Als Folge unseres Newsletter vom 29.08.2024 zu der Entgeltordnung für den Triwo Flughafen Frankfurt-Hahn erreichten uns Hinweise zu Vorgängen rund um die Entgeltordnung im Jahr 2016: Die Rheinzeitung berichtete dazu am 16.12.2016 wie folgt: In einem Artikel in "airliners.de" vom 22.12.2016 heißt es: Die Märkte lassen sich nicht betrügen!Und wie es aussieht, tritt die "große" Triwo Hahn Airport GmbH mit dem Hobbypiloten, Eigentümer von Prowinzpisten und Präsidenten der Zwangsmitglieder beim Deutschen Industrie- und Handelstag, Herrn Peter Adrian und dem ehemaligen Geschäftsführers des insolventen Flugplatzes Zweibrücken, Herr Rüdiger Franke in die Fußstapfen der allesamt am Hahn gescheiterten Ex-Geschäftsführer Walzinger, Hartmann, Berres, Schumacher, Pollety, Helfer, Bunk und Hexin Wang. Die unterlassene Anpassung der Entgeltordnung hat nicht nur eine finanzielle Seite. Mit der neuen Entgeltordnung sollten mit niedrigeren Preise für Kapitel 3-Flugzeuge Anreize geschaffen werden, dass die den Hahn anfliegenden Airlines auf lärmreduziertes Fluggerät wie die Boeing 737-800 und Airbus A 320 umsteigen sollten. Im Cargobereich stand die Absicht dahinter, die Fluggesellschaften zu bewegen, ihre überlauten Boeing B 747-200, DC 10 und MD 11 durch weniger lautes Fluggerät wie die Boeing B 747-400 zu ersetzen. Im Bereich des Übungsflugbetriebs wurden die Entgelte, insbesondere auf Druck aus der Bürgermeisterrunde, stark erhöht, um den damals ausufernden Übungsflugbetrieb einzudämmen. Wie sich in der Folge zeigte, waren die Maßnahmen wirksam. Inzwischen ist die im Frachtflug am Hahn fast ausschließlich zum Einsatz kommende Boeing B 747-400 veraltet und wurde/wird bei bekannten Fluggesellschaft ausgemustert. Für heutige Verhältnisse verbraucht dieser Flugzeugtyp zu viel Kerosin, verursacht zu viele Abgase und ist viel zu laut. Beim Flughafen Frankfurt-Hahn und in der Politik hingegen hat man diesen Trend komplett verschlafen und weist die Schuld anderen zu, indem man über angeblich zu hohe Gebühren und Reglementierungen jammert. |
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(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 10.09.2024)