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Weitere Informationen zur Entgeltordnung von 2012 - Die Märkte lassen sich nicht betrügen!

Als Folge unseres Newsletter vom 29.08.2024 zu der Entgeltordnung für den Triwo Flughafen Frankfurt-Hahn erreichten uns Hinweise zu Vorgängen rund um die Entgeltordnung im Jahr 2016:

Die Rheinzeitung berichtete dazu am 16.12.2016 wie folgt:

"Der Hahn und sein damaliger Geschäftsführer Jörg Schumacher legten 2012 eine veränderte Entgeltordnung vor, die die Luftfahrtbehörde, der Landesbetrieb Mobilität (LBM) ablehnte. Um die Umsetzung von Auflagen zu umgehen, setzte die FFHG alles ohne Genehmigungsverfahren um - und nutzte angeblich eine Gesetzeslücke. Ein fragwürdiger Weg? Inzwischen bemüht man sich intensiv, zum normalen Verfahren zurückzukehren. Gerüchteweise stellte sich der LBM damals quer, da die Ordnung zu wenig einbrachte. Dies bestreitet aber die FFHG."
(Fettdruck nicht im Original)


In einem Artikel in "airliners.de" vom 22.12.2016 heißt es:

"Die Betreibergesellschaft des Flughafens hingegen erklärt, die Genehmigung der Behörde sei nicht nötig für die Verträge zwischen Airlines und Flughafen. Sie versprach: Sobald der Flughafen verkauft sei, solle eine neue Entgeltordnung entwickelt und genehmigt werden."

Seitdem sind fast 8 Jahre vergangen und es gilt immer noch die Entgeltordnung von 01.05.2012.

Es bestätigt sich auch hier, im Ankündigen von Maßnahmen waren die Verantwortlichen am Flughafen Frankfurt-Hahn schon immer Spitze, jedoch mit der Umsetzung und Realisation gab es immer große Schwierigkeiten.


Die Märkte lassen sich nicht betrügen!

Und wie es aussieht, tritt die "große" Triwo Hahn Airport GmbH mit dem Hobbypiloten, Eigentümer von Prowinzpisten und Präsidenten der Zwangsmitglieder beim Deutschen Industrie- und Handelstag, Herrn Peter Adrian und dem ehemaligen Geschäftsführers des insolventen Flugplatzes Zweibrücken, Herr Rüdiger Franke in die Fußstapfen der allesamt am Hahn gescheiterten Ex-Geschäftsführer Walzinger, Hartmann, Berres, Schumacher, Pollety, Helfer, Bunk und Hexin Wang.

Die unterlassene Anpassung der Entgeltordnung hat nicht nur eine finanzielle Seite.
Nach unseren Erinnerungen wurde die Entgeltordnung 2012 in der Öffentlichkeit als eine abgestimmte Maßnahme von Landesregierung, Flughafenmanagement, der Kommission zum Schutz des Fluglärms und der damals noch existierenden Bürgermeisterrunde zur Steuerung des Verkehrs angepriesen.

Mit der neuen Entgeltordnung sollten mit niedrigeren Preise für Kapitel 3-Flugzeuge Anreize geschaffen werden, dass die den Hahn anfliegenden Airlines auf lärmreduziertes Fluggerät wie die Boeing 737-800 und Airbus A 320 umsteigen sollten. Im Cargobereich stand die Absicht dahinter, die Fluggesellschaften zu bewegen, ihre überlauten Boeing B 747-200, DC 10 und MD 11 durch weniger lautes Fluggerät wie die Boeing B 747-400 zu ersetzen.

Im Bereich des Übungsflugbetriebs wurden die Entgelte, insbesondere auf Druck aus der Bürgermeisterrunde, stark erhöht, um den damals ausufernden Übungsflugbetrieb einzudämmen. Wie sich in der Folge zeigte, waren die Maßnahmen wirksam.

Die B 747-200, DC und MD 11 verschwanden, wobei allerdings bei der MD 11 die Insolvenz von Aeroflot Cargo unfreiwillige Schützenhilfe leistete. Der Übungsflugbetrieb der kleinen Knatterern, Brummern und Heulern ging stark zurück, die Platzrundenfliegerei von Lufthansa & Co. kam fast vollständig zum Erliegen.

Inzwischen ist die im Frachtflug am Hahn fast ausschließlich zum Einsatz kommende Boeing B 747-400 veraltet und wurde/wird bei bekannten Fluggesellschaft ausgemustert. Für heutige Verhältnisse verbraucht dieser Flugzeugtyp zu viel Kerosin, verursacht zu viele Abgase und ist viel zu laut.
An renommierten Flughäfen müssen für diesen Flugzeugtyp bereits hohe Lärmzuschläge entrichtet werden. An einigen Flughäfen sind nächtliche Starts und Landungen dieses Flugzeugtyps sogar komplett verboten.
Nachdem auf Druck der Regionalregierung der Flughafen Lüttich zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm seine Entgeltordnung anpassen musste und hohe Lärmzuschläge bei Flugbetrieb für die B 747-400 festlegte, fliegt ausweislich der uns zur Verfügung gestellten Auflistung der Flugbewegungen die aserbaidschanische SilkWayCargo diesen Flughafen deutlich weniger mit der B 747-400, sondern verstärkt mit ihren wesentlich leiseren B 777-200 an.

Beim Flughafen Frankfurt-Hahn und in der Politik hingegen hat man diesen Trend komplett verschlafen und weist die Schuld anderen zu, indem man über angeblich zu hohe Gebühren und Reglementierungen jammert.

(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 10.09.2024)