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Mittwoch, 16. August: Flugbereitschaft BMVG erneut mit Pilotentraining am Flughafen Frankfurt-Hahn - Pannenairbus A 340 auch bei Flugtraining am Hahn - Wird erhöhter und unnötiger Verschleiß der Flugzeuge billigend in Kauf genommen?

Am Mittwoch, den 16. August 2023 übten "Piloten" der Flugbereitschaft BMVG in der Zeit von ca. 09:55 bis 10:35 Uhr mit einem Airbus A 350-941 und dem taktischen Kennzeichen: 10-02 erneut das Starten und Landen am Flughafen Frankfurt-Hahn.
Dabei wurden im Landeanflug die Landeklappen geöffnet, das Fahrwerk ausgefahren, nach einem kurzen Aufsetzer auf der Landebahn direkt wieder durchgestartet, das Fahrwerk wieder eingefahren und anschließend die Landeklappen wieder eingefahren. Dies geschah am 16.08.2023. Und das im ca. 10-Minutentakt, insgesamt 3-mal. Bei anderen Pilotentrainings kommt es bis zu 25 Landevorgängen im 5-Minutentakt.


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Pannen-Airbus A 340 der Flugbereitschaft mit dem taktischen Kennzeichen 16+01 zum Pilotentraining am Hahn

Auch mit den beiden jetzt zur Ausmusterung heranstehenden Airbus A340-313 X mit den taktischen Kennzeichen 16+01 und 16+02 war die Flugbereitschaft BMVG zum Pilotentraining am Flughafen Frankfurt-Hahn. Flüge am 03.08.2023, 17.07.2023, 27.06.2023 und 16.02.2022 haben wir dokumentiert.

Dabei wurde am Flughafen Frankfurt-Hahn jedes Mal mehrfach das Starten und Landen mit den oben beschriebenen Verfahren geübt. Wir gehen davon aus, dass es weiteres Pilotentraining der Flugbereitschaft BMVG, auch an anderen Standorten, gegeben hat.


Erhöhte Belastung der Maschinen und größerer Verschleiß

Für die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn ist klar, dass die Maschinen bei diesem Pilotentraining einer gegenüber Maschinen im normalen Linieneinsatz weitaus höheren Belastung ausgesetzt sind und insbesondere das Fahrwerk und die Landeklappen einem erheblich größeren Verschleiß unterliegen.


Training von Stabspersonal zum Erreichen der Mindestanzahl von Flugstunden

Nach unseren Informationen waren bei den Flügen am Flughafen Frankfurt-Hahn keine regulären Piloten am Steuer, sondern lediglich hochrangiges Stabspersonal, das Flugstunden und Starts- und Landungen zur Erreichung der Mindestflugstundenzahl gebraucht hat.
Nur wer die Mindestanzahl von Flugstunden und Starts- und Landungen erreicht, erhält die Flugzulage für Personal im fliegerischen Dienst der Bundeswehr.


Weitergewährung von Flugzulage rechtfertigt keine Leerflüge

Ob die Weitergewährung von Flugzulage für Stabspersonal die Leerflüge und den erhöhten Verschleiß der Maschinen rechtfertigt, muss mit einem klaren Nein beantwortet werden.
Nach unserer Auffassung gehört die gesamte Flugbereitschaft sowieso abgeschafft! Die von ihr verursachten Kosten und die von ihr verursachte Umweltverschmutzung durch Lärm und Abgasen steht in keinem Verhältnis zum Nutzen!
Angesichts der vielen von der Politik den Fluggesellschaften gewährten Vorteile wie bspw. der unterlassenen Besteuerung von Flugbenzin oder der Mehrwertsteuerbefreiung von Flugtickets müssten die Parlamentarier im Gegenzug kostenlos von den begünstigten Gesellschaften transportiert werden.

Weiterführende Links

(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 16.08.2023)