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Abschluss unserer Militärflugtrilogie: Freitag, 06. Januar 2017 mit weiteren "zivilen Militärflügen" - Vergleich mit Gutachten, die weder gut noch zu achten sind | ||
Zum Abschluss unserer dreitägigen Analyse der "zivilen Militärflüge" betrachten wir in diesem Newsletter den Flugplan vom Freitag, den 06. Januar 2017. An diesem Tag standen drei Militärflüge auf dem Flugplan des Flughafens Frankfurt-Hahn.
Lärmmessstation Morbach-HundheimUm 02:31 Uhr hat unsere Lärmmessstation in Morbach-Hundheim ein Lärmereignis mit 73 dB(A) gemessen, dass mit höchster Wahrscheinlichkeit von dem Jumbo-Jet der Atlas Air verursacht wurde. Die Maschine von Delta Airlines ist wahrscheinlich Richtung Koblenz gestartet, sodass wir kein Lärmereignis in Morbach-Hundheim (Richtung Trier) registrieren konnten.
Resümee, Vergleich Realität mit den Lärmgutachten:Allein am 04.01, 05.01 und 06.01.2017 haben wir mindestens 12 nächtliche Flugbewegungen allein des US-Militärs mit Maschinen des Typs Boeing B 767 oder B 747 registriert. Bei diesen Maschinen handelt es sich ausnahmslos um schweres und lautes Fluggerät. Die B 767-300 hat ein maximales Abfluggewicht (MTOW) von 186to, die 767-400 von 204 to, die 747-400 je nach Ausführung zwischen 317 to bis zu 396 to. Alle Flugzeuge werden somit in die Startklasse S 7 (MTOW über 150to) eingeordnet. In dem von der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH im Zuge der Startbahnverlängerung in Auftrag gegebenen Lärmgutachten, sind für ein gesamtes Jahr lediglich 12 Flugbewegungen mit Flugzeugen der Startklasse S 7 angesetzt. Dabei wurden 160.000 to Fracht unterstellt. Frisierte Gutachten zur Vermeidung von Schallschutzmaßnahmen
Dieses Gutachten wurde durch die Landesregierung, den am Genehmigungsverfahren beteiligte Fachministerien, den Fachbehörden und trotz dezidierter Gegendarstellung im Klageverfahren durch die Richter des Oberverwaltungsgericht Koblenz plausibel und für richtig befunden. Auch ein begutachtetes Szenario mit 712.000 to Fracht und lediglich 595 nächtlichen Flugbewegungen von S7-Maschinen wurde als realistisch angesehen. Die Realität sieht ganz anders aus, als es sich die Beteiligten am Genehmigungsverfahren zurechtgereimt und von den Richtern des Oberwaltungsgerichtes Koblenz-Hahn für vielleicht entsprechend den rechtlichen Bestimmungen, aber keinesfalls als richtig befunden wurde. Allerdings gab es an diesen drei Tagen auch noch nächtliche Flugbewegungen mit Jumbo-Jets der Fluggesellschaften Silk Way Cargo und Nippon Cargo, die in unsere Nachberechnungen nicht eingeflossen sind. Außerdem beträgt die Frachtmenge am Hahn nicht 160.000 to wie in dem Gutachten, sondern lediglich ca. 70.000 to. Festzustellen bleibt, dass keiner der beteiligten Politiker, Beamten, Richtern und Gutachter in irgend einer Form Einspruch gegen den völlig abwegigen Ansatz von nächtlichen Flugbewegungen der Startklasse S 7 erhoben hat. Vielmehr haben Sie alles getan bzw. unterlassen, um der Bevölkerung in den An- und Abflugkorridoren des Flughafens Frankfurt-Hahn nicht den Schutz vor nächtlichem Fluglärm zukommen zu lassen, der notwendig ist. Die Flugbewegungen in den Gutachten waren herunter gerechnet, um Lärmschutz zu sparen, also war das Gutachten weder gut, noch sind die Zahlen oder die Beteiligten an dem Genehmigungsprozess auch nur ansatzweise zu achten. |
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(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 08.01.2016)