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Firmenübergang von Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH zu "Shanghai Yiqian Trading Company (SYT)" und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang: Noch nie davon gehört? | |
Hier zunächst zwei lesenswerte Artikel im Zusammenhang mit dem Kauf der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH durch den neuen chinesischen Messias "Shanghai Yiqian Trading Company (SYT)" "und der angeblichen Rückkehr des "neuen, alten Heilsbringers" Yangtze River Express. "Gefälligkeitsschreiben" als Grundlage für Geschäftsmodell?Inzwischen ist auch das Schreiben von Yangtze River Express im Internet verfügbar, in dem sie ankündigt: Bezeichnend sind die widersprüchlichen Aussagen des Managements von Yangtze River Express. Dort weiß die rechte Hand offensichtlich nicht, was die linke tut. Für uns ist das Schriftstück lediglich ein typisch chinesisches "Gefälligkeitsschreiben" mit viel Freundlichkeit und Lob und zum Abschluss einer wachsweichen, völlig unverbindlichen Willenserklärung. Rechtlich völlig wertlos. Soll sich etwa auf dieses Schreiben das "Geschäftsmodell" begründen? Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang: Noch nie davon gehört?Geradezu possierlich ist die Erfolgsbotschaft von Hahn-Geschäftsführung und Landesregierung bezüglich der Arbeitsplätze. Bühnengerecht wurde verkündet, dass alle 320 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH von der Shanghai Yiqian Trading Company (SYT) übernommen würden. Niemand würde aufgrund der Übernahme durch seinen Arbeitsplatz verlieren. |
(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 10.06.2016)