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EU-Beschwerde wegen Beihilfen

BERLIN (TA). Die irische Billigfluglinie Ryanair sieht sich erneut heftigem Gegenwind ausgesetzt. Man habe jetzt bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde wegen anhaltender Subventionierung von Ryanair durch die Flughafenbetreibergesellschaft in Frankfurt-Hahn und durch das Land Rheinland-Pfalz eingereicht. Darüber informierte die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen (ADL) in Berlin. Ziel der Beschwerde sei eine EU-Anweisung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, welche den Flughafen und das Bundesland verpflichten soll, Ryanair gewährte Beihilfen zurückzufordern, berichtete Detlef Winter, Vorstand der ADL. Die Subventionsbeschwerde stütze sich auf die Artikel 87 und 88 des EWG-Vertrags. Eine Untersuchung der ADL kommt nach Angaben von Detlef Winter zum Ergebnis, dass Ryanair in Hahn pro Fluggast lediglich 4,35 Euro Passagierentgelt bezahlt: Weder werde dort eine Landegebühr für den von der Billig-Airline eingesetzten Flugzeugtyp erhoben noch ein Abfertigungsentgelt, obwohl Ryanair sehr wohl auch die Bodenverkehrsdienste des Flughafens in Anspruch nehme. Damit zahle Ryanair in Hahn weniger als ein Viertel der Gebühren, wie sie auf dem günstigsten deutschen Verkehrsflughafen vergleichbarer Größe von anderen Fluggesellschaften erhoben werden. Im Vergleich zu größeren Airports ergebe sich gar eine Gebührenvergünstigung von 85 Prozent.Ryanair bereitet derzeit eine Verbindung zwischen Altenburg und London vor. Ab 1. Mai sollen die Maschinen fliegen (TA berichtete). Verhandlungen mit den Flughäfen Leipzig, Erfurt und Dresden waren zuvor gescheitert.

Originalbericht

(Thüringer Allgemeine Zeitung vom 05.04.2003)

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