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45.000 Flugbewegungen trotz Nachtflugverbot!


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Herr Schumacher, von der Frankfurter Flughafen AG entsandter Geschäftsführer des Flugplatzes Hahn, stellt zum Frankfurter Flughafen fest: "Außer dem Poststern gibt es in Frankfurt keinen Nachtflugverkehr" und "zwischen 1 und 5 Uhr darf dort nicht geflogen werden, also welcher Verkehr soll dort abgezogen und nach Hahn verlagert werden?"

Wenn es, wie Herr Schumacher behauptet, außer dem Poststern keinen nächtlichen Flugbetrieb in Frankfurt gibt, warum haben dann die Mediatoren die Verlagerung von Nachtflügen gefordert? Oder, warum schlägt die Ifok die Verlagerung von nächtlichen Ferienflügen von Frankfurt nach Hahn vor?

Die Flugbewegungsstatistik des Frankfurter Flughafens, veröffentlicht vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr weist für den Zeitraum Januar bis November 1999 41.502 nächtliche Flugbewegungen zwischen 22:00 - 06:00 Uhr auf, d.h. im Nachtdurchschnitt 124,3. Da der Poststern etwa 25 nächtliche Flugbewegungen mit sich bringt, besteht eine Deckungslücke von ca. 100 nächtlichen Flugbewegungen.
Ist diese Flugbewegungsstatistik Herrn Schumacher etwa nicht bekannt?
Hat er auch vergessen, daß seine Rechtsanwälte im Rechtsstreit vor dem OVG haben erklären lassen, daß Frankfurt zwar Nachtflugbeschränkungen hat, diese jedoch durch das Home-Base Privileg für Aero Lloyd und Condor praktisch aufgehoben sind?

Die von ihm im Zusammenhang mit dem Poststern gestellte Frage, welche Fracht oder welche Passagiere der Flieger mit Post aus Hamburg auf dem Rückweg mitnehmen soll, dient eher zur Erheiterung als der Glaubwürdigkeit.
Auch als Nichtlogistiker dürfte man mit der Vermutung, daß der Flieger auf dem Rückweg die Post für Hamburg mitnimmt, nicht all zu weit daneben liegen.

Mir fällt es schwer zu glauben, daß einem so versierten Fachmann wie Herrn Schumacher solche Fakten nicht bekannt sind.
Mir drängt sich die Frage auf, was möchte Herr Schumacher verheimlichen?

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