Triebwerkschaden zugegeben |
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Absender:
| Ministerium für Wirtschaft und Verkehr | Mainz, 25. März 1996 |
An
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Oberdorf 55
55483 Kleinich
Triebwerkschaden an Antonow
Sehr geehrte Damen und Herren!
zu Ihrem Schreiben vom 1.4.1996 nehme ich wie folgt Stellung:
Der Triebwerksschaden an der Antonow 124 trat zu Beginn des Start-Rollvorganges auf, der sofort abgebrochen wurde. Das Flugzeug kam nach ca. 400 Meter zum Stillstand. Die Triebwerke einer Antonow 124 werden in 4 "Stufen" hochgefahren. Der Ausfall eines Triebwerks erfolgte in der vierten Stufe.
>Der Wechsel des Triebwerks erfolgte nach internationalen Regularien ausschließlich im Verantwortungsbereich der betroffenen Luftverkehrsgesellschaft bzw. den nationalen Behörden des ausländischen Carriers.
Durch den Triebwerksausfall wurde niemand auf dem Flughafen Hahn oder in seiner Umgebung gefährdet.
Die Bekanntgabe der Namen, Funktionen und des Ausbildungsstandes der Prüfer ist im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzes nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Kuchenbecker