Fragenkatalog Trierischer Volksfreund

Drucken

Frage: Die Startbahn-Verlängerung wird durch ein so genanntes Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet?
Was ist das genau? Und wie läuft es ab? In welchem Stadium befindet das Verfahren sich?

Antwort BI: - (Soll der Flughafen Hahn erklären, der den gleichen Fragenkatalog erhalten hat.)



Frage: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren wurden die einzelnen Gebeitskörperschaften angehört. Wie wurde entschieden? (VGs der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Rhein-Hunsrück-Kreis und Kreis Birkenfeld?

Antwort BI: - (Soll der Flughafen Hahn erklären, der die gleichen Fragenkatalog erhalten hat.)



Frage: Weshalb ist diese Baumaßnahme aus Sicht des Flughafens notwendig? Wie argumentieren die Kritiker.

Antwort BI: Die Startbahnverlängerung des Flugplatz Hahn ist für die Region und den Luftfahrtstandort Deutschland so überflüssig wie ein Kropf.

An den Flughäfen Frankfurt/Main, Köln-Bonn und Luxemburg sind fünf Start- und Landebahnen mit Längen mit teilweise mehr als 4 km verfügbar. Es bedarf keiner weiteren Bahn in der Großregion. ( Umkreis 10 Min. Flugzeit )
Skandalös in diesem Zusammenhang sind die Forderungen von Air-France und Aeroflot nach einer verlängerten Start- und Landebahn. Air-France war, bevor sie nach Hahn verlagerten, in Frankfurt, Aeroflot in Luxemburg ansässig. Diese Standorte aufzugeben und an den Hahn zu verlagern, ist deren betriebswirtschaftliche Fehlentscheidung. Jetzt am neuen Standort Hahn eine Startbahnverlängerung, eine verbesserte Straßenanbindung und weitere Infrastrukturmaßnahmen zu fordern, ist unverschämt.
Gerade zu grotesk ist diese Forderung im Hinblick auf das angekündigte Flughafensystem zwischen Hahn und Frankfurt. In Rhein-Main gibt es immerhin bereits 2 ca. 5000 m Bahnen und eine ca. 4000 m Bahn.

Die Hahn-Geschäftführer betonen immer wieder in der Öffentlichkeit, dass ohne diese Ausbaumaßnahmen der Hahn niemals wirtschaftlich arbeiten könne.
Genau diese Aussage bestätigt eindrucksvoll das vor 15 Jahren erstellte Prognisgutachten, das damals stichhaltig feststellte, dass es keine Angebots- und Nachfragelücken, die eine wirtschaftliche Notwendigkeit für einen Flugplatz auf dem Hunsrück hätten begründen können, gibt.
Die Entscheidung für den Nachtfracht- und Charterflughafen Hahn wurde in Politikerköpfen und Amtsstuben geboren.
Kompetente Flughafenplaner wären nie auf die Idee gekommen, auf dem Hunsrück einen solchen Flughafen zu installieren.
Darüber können auch die sogenannten Erfolgszahlen im Pax-Segment des Hahn nicht hinwegtäuschen, da diese Zahlen mit Millionen Steuermitteln teuer von nur einem Monopolisten erkauft wurden und werden.
Ryanair benötigt keine verlängerte Startbahn.
Die Frage muß gestellt werden, ob der Flughafen mit Unterstützung der Landesregierung zukünftig auch Frachttonnagen und Frachtflugbewegungen über Steuersubventionen erkaufen möchte?



Frage: Wie stark werden die Gemeinden in der Region dadurch beeinflusst?
Welche Gemeinden betrifft das besonders ?

Antwort BI: Die Gemeinden werden in stark unterschiedlichem Maß vom Flugbetrieb nach Verlängerung der Start- und Landebahn beeinflusst werden. Hier kann man Erfahrungen aus Orten im Umfeld der Flughäfen Frankfurt, München und Köln-Bonn direkt auf den Hunsrück übertragen.

Gemeinden in unmittelbarer Umgebung und direkt unter der Ein-und Abflugschneise liegende Ortschaften wie Hahn, Lötzbeuren, Würrich, Belg, Löffelscheid, Bahnhof Hirschfeld und Oberkleinich werden auf Dauer nicht mehr bewohnbar sein.
Ortschaften wie Altlay, Rödelhausen, Irmenach, Kleinich, Hochscheid, Hirschfeld, Peterswald werden eine nachhaltige Veränderung in der Bevölkerungsstruktur erleben.
Diejenigen die können, insbesondere die Jüngeren, werden wegziehen. Die Alten und Armen werden bleiben müssen. Randgruppen werden zuziehen und die Umgebung des Flugplatzes Hahn, wie an allen großen Flughäfen auch, zu einem sozialen Brennpunkt machen.



Frage: Wie stark und in welcher Form werden die Ortsbezirke der Einheitsgemeinde Morbach vom Fluglärm betroffen?

Antwort BI: Weiter entfernt vom Flughafen, um Morbach, insbesondere in Wederath, Hinzerath, Hundheim, Bischofsdrohn, Wenigerath, Kommen und Gonzerath, werden die An- und Abflüge massive nächtliche Lärmereignisse verursachen. Hier wird Schlaf nur noch bei geschlossenem Fenster möglich sein, besonders bei direkten Überflügen.
Der Einbau von passivem Schallschutz in die Wohngebäude ist zwingend erforderlich.
Vom Flughafen aber nicht vorgesehen, weil nach deren theoretischen Berechnungen nicht notwendig.

Auch hier wird es zu gravierenden Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur kommen. Jeder der kann, wird durch Weg- oder Umzug versuchen, dem Lärm zu entgehen. Tourismus wird nicht mehr stattfinden.
Noch weiter entfernt, in Thalfang und Umgebung bis hinüber zur Mosel wird es zu nächtlichen Lärmereignissen kommen, die bei gekipptem Fenster größtenteils im erträglichen Bereich liegen dürften.
Die Bevölkerung muß sich jedoch darauf einstellen, besonders im Sommer regelmäßig von nächtlichem Fluglärm gestört und sogar geweckt zu werden.
Aufgrund des in dieser Gegend herrschenden besonders geringen nächtlichen Ruhepegels, werden Einzelschallereignisse viel stärker registriert und als störend empfunden.



Sind die Gemeinden an der Mosel von diesen Belastungen ausgenommen?

Antwort BI: Nein!
Bernkastel-Kues und Umgebung ist ein Sonderfall. Noch hofft die Touristikbranche der Stadt auf den positiven Effekt durch Ryanair und den Incoming-Tourismus. Mit der Verlängerung der Start und Landebahn und Aufnahme des Interkontinentalverkehrs wird sich diese Hoffnung zerschlagen.
Hier treffen sich die verschiedenen in den Plänen des Flughafens zu findenden interkontinentalen Flugrouten.
Immerhin soll die Landebahn wegen genau dieser Flüge verlängert werden. Es ist daher zu erwarten, dass sich der Betreiber des Flughafens verstärkt, ob subventioniert oder nicht, genau um die Ansiedlung dieses Flugverkehres bemühen wird.
Beeindruckend vielsagend ist eine Frachtverteilungsskizze des Flughafens, die im Raumordnungsverfahren veröffentlicht und im Planfeststellungsverfahren weggelassen wurde, laut der fast 70% des Frachtflugverkehrs nach Asien und Amerika ausgewiesen ist. Zwangsläufig muß dieser Verkehr mit Großfrachtern abgewickelt werden. Geplant sind 750 000 Tonnen jährliche Fracht bis 2015, davon ca. 150 000 per LKW.
70 % von 600 000 sind 420 000 Tonnen oder 3600 voll beladene Jumbos. Das sind 7200 Flugbewegungen im Jahr oder 20 täglich.
Sollte dies gelingen, und um Erfolgszahlen zu präsentieren wird es im Zweifelsfall ebenso gemacht wie bei Ryanair, wird Bernkastel mit erheblichen nächtlichen Fluglärm rechnen müssen. Immerhin ist in ca. 80% der Zeit die Abflugrichtung Südwest. Die Bernkasteler werden ihr blaues Wunder erleben.
Welche Konsequenzen nächtliche Überflüge vollbeladener Großfrachter für Bernkastel und besonders das Kueser Plateau haben werden, läßt sich nur vermuten, denn die Auswirkungen der Kessellage mit den Schall bündelnden und reflektierenden Steillagen wurde bisher nicht untersucht.

Eine weitere Besonderheit im Bereich Bernkastel ist der Tourismus. Touristen werden in keinem Fall nächtlichen Fluglärm hinnehmen.
Nach spätestens zweimaligen nächtlichem Aufwachen werden sie auf Nimmerwiedersehen abreisen.
Sie werden mit zunehmenden Maß die Region erst gar nicht mehr anfahren.
Nutznießer des Hahnausbaues werden ausschließlich Gemeinden außerhalb der An- und Abflugkorridore wie bspw. Sohren, Büchenbeuren, Rhaunen und Sohrschied sein, aus denen sich pikanterweise auch schwerpunktmäßig die Mitgliederschar der sogenannten "Bürger für Hahn" rekrutieren.



Frage: Wird sich der Flugverkehr in der Nacht verändern?
Wenn ja, warum?

Antwort: Zur Zeit findet fast kein nächtlicher Flugverkehr statt.
Wenn geflogen wird, dann vornehmlich Landungen zwischen 22.00h und 24:00h und mit kleineren Maschinen.
Bei den seltenen Starts von großen Frachtmaschinen ist zu beachten, dass diese jedoch aufgrund der kurzen Bahn nur teilbeladen und teilbetankt abheben können. Dadurch sind sie zwangsläufig leiser als vollgeladene und vollgetankte Maschinen gleichen Typs. Trotzdem erreichen sie beispielsweise in Oberkleinich spielend Schallpegel von weit über 90 dBA. (Moped ohne Schalldämpfer in einem Meter Entfernung)
Mit der Verlängerung der Bahn verändert sich dies drastisch Dann können vollbetankte und beladene Großfrachter interkontinental fliegen.
In Verbindung mit dem um ca. 800 Meter in Richtung Morbach verschobenen Abhebepunkt von schweren Großfrachtern und dem dann möglichen wesentlich höheren Anfluggewicht, wird die Überflughöhe in den Ortschaften in der Abflugschneise erheblich niedriger sein. Geringere Höhe bedeutet für die darunter liegenden Ortschaften automatisch drastisch mehr Lärm.

Auch der Prognose des Flughafens Hahn bezüglich der nächtlichen Flugbewegungen ist nicht zu trauen.
Der Flughafen prognostiziert sich selbst eine Frachtmenge von ca. 750.000 Tonnen im Jahr bis 2015.
Der Flughafen Köln-Bonn schlägt zur Zeit ca. 400.000 Tonnen bei durchschnittlich nächtlich etwa 185 Flugbewegungen um.
An allen Flugplätzen mit großen Luftfrachtmengen - auch am Flughafen Frankfurt Rhein-Main - findet zwangsläufig nächtlicher Flugverkehr statt.
Um also die selbst gesteckten Ziele zu erreichen, ist es realistisch anzunehmen, dass am Flughafen Frankfurt/Hahn mindestens 200 bis 250 nächtliche Flugbewegungen stattfinden müssen, wenn nicht sogar noch mehr, um 750 000 Tonnen Luftfracht umzuschlagen. Mit 40 Flugbewegungen ist das sicherlich nicht möglich.



Frage: Welche Möglichkeiten hat der einzelne Bürger, Einfluß zu nehmen auf das Verfahren? Und die Gemeinden?

Antwort BI: Unmittelbar durch private Einwendung. Frist abgelaufen.
Mittelbar über die politischen Gremien.
Einflußnahme auf die politische Willensbildung der politischen Gremien durch die Solidarisierung der Betroffenen, zum Beispiel durch Unterschriftenaktionen, Mitgliedschaft in Initiativen und Bürgerforen.
Spenden zur Finanzierung von juristischen Auseinandersetzungen.
Die Gemeinde als Träger offentlicher Belange kann in ihrer Stellungnahme Anträge, Anregungen, Bedenken und Einwendungen formulieren. (letzte Möglichkeit bei der Anhörung am 30.03, jedoch nur, wenn sie vorher bereits schriftlich Anregungen formuliert hat)



Frage: Gibt es überhaupt noch Möglichkeiten, das Vorhaben zu verhindern?

Antwort BI: Ja ! Daran arbeiten wir mit Hochdruck.