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Offener Brief an alle Hunsrücker Bürgerinnen und Bürger

Unterstützung bei Klage

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat die Sondergenehmigung für die Mallorca-Flüge vom Flugplatz Hahn für rechtswidrig erklärt und ab 15. August 1993 verboten. Die Übergangsfrist wird der Condor gewährt, damit die geplanten Flüge bis Oktober 1993 auf andere Flughäfen umgelegt werden können.

Erneut hat damit der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Brüderle bei seinen hochfliegenden Plänen eine schwere Niederlage erlitten. Gegen geltenden Rechts, vor allem aber gegen den Widerstand eines Großteils der Bevölkerung will er den ehemaligen Militärflugplatz Hahn trotzdem in einen Zivilflughafen mit uneingeschränktem Nachtflug an sieben Tagen in der Woche umwandeln.

Das Vorhaben von Minister Brüderle, sich schon zu Lebzeiten mit dem Nachtflughafen Hahn gegen jegliche wirtschaftliche und ökologische Vernunft sein eigenes Denkmal zu setzen, hat einen herben Dämpfer erlitten. Noch deckt der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und neue SPD-Star Rudolf Scharping seinen Wirtschaftsminister von der FDP. Er hilft ihm bei dem Versuch, den Flugplatz Hahn ohne förmliches Planfeststellungsverfahren, ohne Prüfung der Umweltverträglichkeit und ohne angemessene Bürgerbeteiligung sich selbst zu genehmigen. Gerade aber Herr Scharping hat doch erst kürzlich so öffentlichkeitswirksam die Basis und Bürgernähe für die SPD wiederentdeckt! Warum zeigt er jetzt keine Bürgernähe für die Menschen um den Hahn, prüft neutral alternative Projekte zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze?

Auch Herr Brüderle weiß, daß das von ihm eingeleitete Verfahren (vereinfachtes Genehmigungsverfahren auf der Grundlage der Mitbenutzung) juristisch nach dem OVG-Urteil nicht haltbar ist. Die Richter haben festgestellt, Der militärische Flugbetrieb ruht seit Ende "92". Von Mitbenutzung kann daher keine Rede mehr sein.

Trotzdem hält er an der Durchsetzung dieses Projektes fest, spekuliert jedoch darauf, daß es der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen an den nötigen finanziellen Mitteln fehlen wird,. um eine solch zweifelhaft zustande gekommene Genehmigung durch alle Instanzen anzufechten.

Doch da irrt er sich!

Recht, vor allem aber der Schutz der betroffenen Anwohner und unserer Dörfer dürfen nicht zu einer Frage des Geldes werden!
Wir wollen den uneingeschränkten Nachtflug verhindern!
Wir fordern darüber hinaus, daß Alternativen zur Schaffung zukunftsorientierter, dauerhafter Arbeitsplätze geprüft und berücksichtigt werden!
Wir fordern, daß alle Belange und die Bedürfnisse der Hunsrücker und Hunsrückerinnen vernünftig gegeneinander abgewogen werden!

Der Schutz der Betroffenen und die Entwicklungsmöglichkeiten unserer Gemeinden, unserer Heimat sind in der angestrebten Genehmigung nach § 6 LuftVG nicht zu gewährleisten.
Um dies zu beweisen bedarf es eines aufwendiges Rechtsstreites, den eine Einzelperson nur stellvertretend führen kann. Dazu rechnen wir mit Verfahrenskosten in Höhe von mehreren Zehntausend-Mark, die auf uns zukommen.

Helfen Sie mit einer Spende - damit der Wahnsinn dieses Nachtflughafens verhindert wird und der Hunsrück andere Chancen zur wirtschaftlichen Entwicklung im Einklang mit unserer schönen Heimat erhalten kann!