Statistiken des Statistischen Bundesamtes lassen erhebliche Zweifel an der Seriösität des von der Flugplatz Hahn GmbH in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten zur Startbahnverlängerung aufkommen!
Viel zu wenige Flugbewegungen von großen und schweren Maschinen begutachtet!

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Unterschied zwischen Prognosenullfall - Planungsfall

Aufteilung der Flugzeugbewegungen nach Flugzeuggruppen
im verkehrsreichsten Halbjahr

Flugzeuggruppe Prognosenullfall Planungsfall
P 1.3 4.222 4.222
P 1.4 4.222 4.222
P 2.1 128 3.080
P 2.2 142 44
S 3.2 6 26
S 5.1 432 1.392
S 5.2 18.606 19.388
S 6.1 1.444 2.414
S 6.2 52 2.486
S 7 10 200
Gesamt 29.264 37.474
(Tabelle 1)

In den Gutachten des Flugplatz Hahn zur Startbahnverlängerung findet sich im Band C2 vom 01.07.2003 die in nebenstehender Tabelle gezeigte Aufteilung der Flugbewegungen nach Flugzeuggruppen.
Diese Aufteilung war Grundlage für das technische und das lärmmedizinische Gutachten und somit für die Ermittlung der Lärmschutzgebiete.

In den Gutachten wurde unterschieden zwischen dem:

  • "Prognosenullfall", ohne Bahnverlängerung (Start- u. Landestrecke 2.440m)
  • "Planungsfall", Verlängerung der Start- und Landebahn auf 3.800m

Zuordnung der Startgewichtsklassen

Die in vorstehender Tabelle aufgeführten Werte sind die Flugbewegungen für das verkehrsreichste Halbjahr.
Zum Vergleich mit den auf Jahresbasis erhobenen Daten des Statistischen Bundesamtes haben wir die Flugbewegungszahlen des Gutachtens verdoppelt und anschließend nach bestem Wissen den entsprechenden Startgewichtsklassen zugeordnet.

Die Flugbewegungen der für die Fluglärmbetrachtung besonders wichtigen Flugzeuggruppe S 6.1 haben wir der Startgewichtsklasse "75 - 175 to", die der Flugzeuggruppen S 6.2 und S 7 der Startgewichtsklasse "über 175 to" zugeordnet.

Gewerblicher Flugplatzverkehr Flugplatz Hahn
Luftfahrzeugbewegungen nach Startgewichtsklassen *)
  Gestartete und gelandete Luftfahrzeuge
Startgewichtsklassen über ... bis einschl. ... T Hubschrauber und sonst. Luftfahrzeuge 1) insgesamt
bis 2 T 2-5,7 T 5,7-14 T 14-20 T 20-25 T 25-75 T 75-175 T über 175 T
Prognose-
nullfall
8.444 8.444 256 284 864 37.224 2.888 124 0 58.528
Planungs-
fall
8.444 8.444 6.160 88 2.784 38.828 4.828 5.372 0 74.948
Ges. 2007 8 214 720 133 256 29.224 1.261 2.725 12 34.553
Ges. 2006 22 164 460 42 158 25.962 1.477 4.125 3 32.413
Ges. 2005 24 157 311 19 88 21.263 704 3.154 3 25.723
Ges. 2004 34 170 427 15 150 19.720 530 1.411 6 22.463
Ges. 2003 33 86 196 25 294 18.670 461 901 4 20.670
*) Passagier- und Nichtpassagierflugzeuge (z.B. Arbeitsflüge, gewerbl. Schulflüge).
1) Sonstige Luftfahrzeuge = Motorsegler, Luftschiffe.
(Tabelle 2)


Grobes Mißverhältnis zwischen Planung und Realität

Das grobe Mißverhältnis zwischen den in den Jahren 2005 bis 2006 bereits stattgefundenen Flugbewegungen der großen und schweren Flugzeuge über 175 to und den in diesen Klassen lediglich geplanten Flugbewegungen von Flugzeugen über 175 to der Klasse S 6.2 und S 7 ist unübersehbar.

Prognosenullfall, Klasse S 6.2/S7:

Geplant: 124 Flugbewegungen im Jahr 2015
Ist:     4.125 im Jahr 2006


In 2006 fanden bereits 4.125 Flugbewegungen mit Flugzeugen der Startgewichtsklasse "S6/S7" bzw. "über 175 to" statt.

Dies ist mehr als die 33-fache Menge dessen, was sich die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH von ihren Gutachtern als Flugbewegungen für das gesamte Jahr 2015 (ohne Startbahnverlängerung) hat errechnen lassen. Laut Plan sollten 2015 (ohne Startbahnverlängerung) lediglich 124 Flugbewegungen der Startgewichtsklasse "über 175 to" stattfinden.

Dabei sollte sich das Frachtaufkommen bis zum Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2006 um ein Drittel erhöhen.

Planungsfall, Klasse S 6.2/S7:

Geplant: 5.372 Flugbewegungen für ca. 712.000 to Fracht im Jahr 2015,
Ist:         4.125 bei ca 112.430 to Fracht im Jahr 2006

Bei dieser Betrachtung haben die Privatgutachter der Flughafen Frankfurt-Hahn 5.372 Flugbewegungen mit großen und schweren Maschinen angesetzt.
Die geflogene Frachtmenge erhöht sich dabei im Jahr 2006 von ca. 112.430 to auf 712.000 to im Jahr 2015.

Bei 5.372 Flugbewegungen mit Flugzeugen "über 175 to" lassen sich nach den Prognosen der Gutachter also 712.000 to Luftfracht transportieren. Wenn aber im Jahr 2006 bei 4.125 Flugbewegungen mit Flugzeugen "über 175 to" lediglich 112.430 to Luftfracht transportiert wurden, so muss es offensichtlich technisch und organisatorisch möglich sein, bei einer Erhöhung der Flugbewegungszahl der Flugzeuge "über 175 to" um ca. 30% die dabei transportierte Frachtmenge um 700 % zu erhöhen.

Oder wie würden Sie das rechnen?

Vom Fluglärm betroffene Bürger sind die Angeschmierten!

Zusammengefaßt stellen wir fest, dass die laut eigenen Aussagen so sehr um das Wohl der Bevölkerung besorgte Flughafenmangement alles daran gesetzt hat, sich im Verkehrsgutachten die Anzahl der Flugbewegungen von großen und schweren und demzufolge lauten Flugzeugen so gering wie irgend möglich errechnen zu lassen.
Dies hatte den Vorteil, dass die Gutachter in den Folgegutachten die Lärmschutzgebiete winzig klein berechnen konnten.
Unter Zugrundelegung reeller Zahlen wären die Lärmschutzgebiete weit größer ausgefallen.

Die Angeschmierten sind auf jeden Fall die Bürger in den An- und Abflugkorridoren.