Bericht zum Anhörungsverfahren zu Startbahnverlängerung Flugplatz Hahn aus Sicht von Einwendern |
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Die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn ist vom Ergebnis des Anhörungstermins Hahn mit den privaten Betroffenen und Einwendern zur geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn am Flugplatz tief enttäuscht.
Ca. 150 Einwender hatten zu diesem Verfahren umfangreiche und qualifizierte Einwendungen erhoben und sich teilweise ganz dezidiert gegen die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn ausgesprochen. In einer Unterschriftenaktion hatten sich 2.000 Hunsrücker/innen, davon ca. 1.600 aus der Einheitsgemeinde Morbach gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn und für ein Nachtflugverbot ausgesprochen.
Neben der Gefahr von erheblichen Gesundheitsschäden wurde eine drastische Verschlechterung der Lebensqualität befürchtet.
Weitere Schwerpunkte der Einwendungen waren die befürchteten Vermögensschäden durch Entwertung der Immobilien.
Hauptthema war der Fluglärm, hier insbesondere der Nachtfluglärm und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit.
Trotz einer ganzen Reihe hochrangiger Gutachter auf Seiten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH konnten deren Ausführungen die Einwender nicht überzeugen. Es zeigte sich sehr deutlich, dass die Gutachter lediglich theoretische Berechnungen durchgeführt haben ( bis zu zwei Stellen hinter dem Komma) und ihre Ergebnisse nicht am konkreten Objekt, d.h. rund um den Flughafen Hahn auf ihre Richtigkeit hin überprüft haben. Dies wäre nach Auffassung der Einwender insbesondere wegen der besonderen Gegebenheiten auf dem Hunsrück und seinen Nachbarregionen, wie bspw. der Höhenlage, der vielen Täler mit zu erwartenden Echoeffekten und Reflexionen, der stark wechselnden Winde und dem sehr niedrigen Grundlärmpegel erforderlich gewesen. Alles Faktoren, die den Hunsrück Flughafen nachhaltig von allen anderen Flughäfen unterscheidet.
Ebenso wurde keinerlei Gegenrechnung zu den zu erwartenden negativen Auswirkungen in der Touristikbranche und dem möglichen Fernbleiben von ruhe- und erholungssuchenden Gästen im Hunsrück, an der Mosel und der Nahe angestellt.
Erhebliche Zweifel sind abgebracht an der behaupteten zusätzlichen Nachfrage nach Frachtkapazität und damit an der behaupteten Wirtschaftlichkeit des Nacht-Fracht-Flugverkehrs auf dem Hahn.
Am gravierendsten waren die Diskrepanzen zwischen theoretischen Berechnungen der Sachverständigen und den tatsächlichen Gegebenheiten beim Fluglärm, der Größe des Lärmschutzgebietes und den Auswirkungen von nächtlichem Fluglärm auf die menschliche Gesundheit.
Während die Gutachter bspw. errechneten, dass es in Altlay zu keinerlei gesundheitlich schädigenden Lärmereignissen kommen wird, zeigen konkrete Messungen ein ganz anderes Ergebnis.
Schallpegel von weit über 60 dB(A) - erlaubt sind 52 dB(A) - in den Schlafräumen bei gekipptem Fenster.
Solche Pegel werden bereits bei den kleinen und hochmodernen Maschinen der Ryanair erzielt. Noch schlimmer sind die "alten Heuler" der Aeroflot und die noch älteren Antonov-Propellermaschinen aus Zeiten der Kuba-Krise. Diese erreichen spielend Lärmpegel von weit über 66 dB(A) im Rauminnern, was bereits 32 (3 dbA Verdoppelung der Lautstärke) mal so laut ist, wie der Grenzwert für eine Gefährdung der Gesundheit.
Ein ähnliches Mißverhältnis zwischen Rechenwert und tatsächlichem Meßergebnis besteht für die gesamte Einheitsgemeinde Morbach und die Verbandsgemeinde Kastellaun.
Die sind laut Berechnung der Gutachter überhaupt nicht vom Fluglärm betroffen!
Konkrete Messungen von Mitgliedern der Bürgerinitiative an vergleichbaren Standorten am Flughafen Frankfurt-Main zeigen jedoch ein völlig anderes Bild und damit die tatsächliche zu erwartende Bedrohung durch die geplante Startbahnverlängerung.
Zieht man von diesen gemessenen Werten jeweils 15 dB(A) ab - das ist der Ansatz, der für ein gekipptes Fenster vorgesehen ist - erreicht man auf jeden Fall immer Werte, die weit über dem Lärmgrenzwert von 52 dB(A) liegen, manche bis zu 64 mal höher als erlaubt.
Lärmwirkungsforscher gehen sogar nur von einem Lärmminderungswert von gekippten Fenstern in der Nacht von lediglich 10 dbA aus. Die Überprüfung der theoretischen Annahmen und Berechnungen durch konkrete Kontrollmessungen im Flughafen Umfeld des Hahn fanden nicht statt.
Von den Flughafengutachtern unberücksichtig geblieben sind neueste Forschungsergebnisse, die selbst den Wert 52 dB(A) als noch viel zu hoch angesetzt einstufen.
So zeigen neueste Studien, dass Lärm einen erheblichen Einfluss auf behandlungsbedürftigen Bluthochdruck hat.
Von Studienteilnehmern, die in Straßen mit einer nächtlichen Lärmbelastung von 50-55 dBA wohnten, hatten 60% mehr einen behandlungsbedürftigen Bluthochdruck als in Wohnungen mit einer Lärmbelastung unter 50 dBA. Bei einer Lärmbelastung über 55 dBA betrug die Zunahme sogar 90 %.
Geradezu kurios erscheint in diesem Zusammenhang die Aussage des Flughafen-Gutachters für Lärmwirkungsforschung, der die besorgten Einwender mit den Ausführungen beruhigen wollte: "Am Flugplatz Hahn kam zum Schutz der Bevölkerung das beste und modernste Verfahren zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch Fluglärm zur Anwendung".
Dabei hat einer der Einwender schon per schriftlicher Eingabe sehr schön herausgearbeitet, dass der so "besorgte" Herr Professor die Flugzeuge so gleichmäßig über die Nacht verteilt hat, dass als Ergebnis seiner Berechnung das minimalste Lärmschutzgebiet ergab.
Das Problem, dass die Flugzeuge niemals gleichmäßig über die Nacht verteilt fliegen, sondern in Stoßzeiten landen und starten, hat er schlichtweg unterschlagen.
Einen weiteren Eklat gab es, als ein Einwender aus Morbach-Bischofsdhron beanstandete, dass Flugzeuge über eine nicht in den Unterlagen verzeichnete Flugroute permanent über sein Haus hinweg auf den Endanflug nach Hahn eindrehen. Dies wies die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH mit Nachdruck zurück. Dies gäbe es nur in ganz seltenen Fällen. Wiedersprochen wurde dieser Behauptung jedoch von Einwendern aus Hundheim, Wenigerath und Bischofsdhron, die täglich genau diese Ein- und Abdrehmanöver beobachten konnten.
Heftiger Kritik sah sich auch der Gutachter für Luftschadstoffe ausgesetzt, nach dessen Aussagen die Abgase der Flugzeuge am Flugplatz Hahn völlig ungefährlich für Mensch und Natur sind. Diese Aussage erntete nur Kopfschütteln und mitleidiges Gelächter.
Aus den zuvor genannten Gründen sprachen daher die Einwender mehrfach den anwesenden Gutachtern das Mißtrauen aus.
Als Rechtfertigung verschanzten sich diese immer wieder hinter ihren Berechnungen und Laptops. Zur Untermauerung ihrer Argumentation legten sie schöne, bunte Folien auf. Ansonsten verwiesen sie immer wieder darauf, dass sie sich lediglich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hätten.
Dies war aber dann den Einwendern "zu dünn".
Genauso wenig konnte der Flughafen mit seinen Prognosen zu den zukünftigen Passagier- und Frachtzahlen und den daraus abgeleitenden Flugbewegungen überzeugen.
Während die Geschäftsführer des Flughafens ansonsten keine Gelegenheit auslassen, der staunenden Öffentlichkeit und den hahnverliebten Politikern von mindestens 10 Millionen Passagieren bis spätestens 2010 vorzuschwärmen, findet sich in den Planunterlagen lediglich die Zahl von 4,2 Millionen Passagieren, die Zahl also, die vor kurzem bereits für 2005 angekündigt wurde.
Der Vorteil für das laufende Planfeststellungsverfahren liegt auf der Hand. In die Fluglärmgutachten sind so nur die Flugbewegungen die nötig sind, um diese 4,2 Millionen Passagiere zu befördern, eingeflossen.
Noch merkwürdiger ist das Mißverhältnis bei den Frachtzahlen und den daraus abgeleitenden Flugbewegungen. Zur Rechtfertigung der Startbahnverländerung ließ sich der Flughafen von einem seiner vielen Gutachter eine Frachtmenge von allein 750.000 Tonnen im Geschäft mit Asien und Nordamerika prognostizieren, um den Bedarf nach zu weisen.
Denn nur diese Flüge werden mit Großraumfrachtern durchgeführt.
Allerdings weist das vom Flughafen in Auftrag gegebene Fluglärmgutachten überhaupt nicht genug Flugbewegungen mit Großfrachtern aus, um die prognostizierte Frachtmenge überhaupt transportieren zu können. Auf die Frage eines Einwenders, an welcher Stelle in den Gutachten denn die Krachmacher vom Typ Antonow 124 zu finden seien, führte der Gutachter aus, dass diese nur in ganz seltenen Ausnahmefällen und dann i.d.R. mit Sondergenehmigung für humanitäre Zwecke zum Einsatz kämen. Deswegen könnten diese vernachlässigt werden. Diesen Ausführungen hielt dann ein anderer Einwender entgegen, dass dies ja wohl nicht stimmen könne, vor kurzem hätte sich die Flughafengesellschaft noch selbst gelobt, dass ihr Flugplatz die größte Menge an abgefertigten Antonow 124 aufweise. Außerdem hätte Wirtschaftsminister Bauckhage noch vor kurzem die Stationierung von zwei Antonow 124 der russischen Polet angekündigt.
Ein Einwender faßte die Tricks und Schliche der Flughafen Hahn GmbH und ihrer ganzen versammelten Gilde von Gutachtern mit den Worten zusammen:
"Sie haben sich ein so klein wie mögliches Lärmschutzgebiet festgelegt, und anschließend passend dazu die Flugbewegungen hingebogen." Alles nach dem Motto "Was unten als Ergebnis gewünscht ist, wird oben als Annahme angeführt."
Erschreckt waren die Einwender über die Unbeweglichkeit des Flughafens. Kompromißbereitschaft scheint beim Flughafen-Management des Flughafen Frankfurt-Hahn in Person seiner beiden Geschäftsführer Jörg Schumacher und Andreas Helfer ein Fremdwort zu sein. Während bspw. bei deren Muttergesellschaft Fraport zum Neubau einer vierten Startbahn ein Mediationsverfahren durchgeführt wurde, gibt es auf dem Hunsrück lediglich ein "Friß oder Stirb". Das Vorhaben muss umgesetzt werden, gegen alle Widerstände, ohne jeglichen Kompromiß seitens des Flughafens.
Erstaunt waren die Einwender über eine Seniorengruppe der "Bürger für Hahn". Diese begrüßten die Einwender mit selbstgebastelten Pappschildern, auf denen zu lesen war, dass 95 Prozent der Bevölkerung für den Ausbau des Hahn sei. Dass die Bürger für Hahn behaupten, dass 95 Prozent der Bevölkerung für den uneingeschränkten Nachtflug mit lautestem Fluggerät und für eine Transrapidstrecke zwischen Frankfurt/Main und Frankfurt/Hahn sind, ist ein alter Hut. Das jetzt auch schon 95 Prozent der Bevölkerung für die Startbahnverlängerung sind, ist neu.
Irgendwie scheinen die Bürger für Hahn übersehen zu haben, dass sich rings um den Flugplatz Hahn der Widerstand immer stärker formiert. So hat sich alleine schon in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe Morbach und eine Arbeitsgruppe Mosel gebildet, von denen die AG Morbach in kürzester Zeit mehr als 2.000 Unterschriften gegen den Ausbau gesammelt hat.
Es ist aber auch kein Wunder, dass die Bürger für Hahn davon nichts wissen, hat doch die ortsansässige Hunsrücker Zeitung hierüber anscheinend eine "Nachrichtensperre" verhängt. Gleiches scheint auch für das gesamte Anhörungsverfahren zu gelten, die Berichterstattung hierüber beschränkte sich auf die "offizielle Terminankündigung" der Behörde.
Die Bi ist gespannt, inwieweit die Anhörungs- und Genehmigungsbehörde die Forderungen der Einwender bei der Erstellung des Planfeststellungsbescheides berücksichtigt. Pikantweise sitzt die Anhörungsbehörde in direkter Nachbarschaft zur Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, dem Antragsteller. Die Genehmigungsbehörde ist das Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz, das Miteigentümer des Flughafens ist. Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz hat schon im Vorfeld angekündigt, dass er dieses Projekt gegen alle Widerstände durchsetzen will. Dies sind nicht gerade die idealen Voraussetzungen für neutrale und unabhängige Entscheidungen seitens der Anhörungs- sowie der Genehmigungsbehörde.
Wir gehen sicherheitshalber davon aus, dass der Planfestellungsbescheid schon lange fertig gestellt ist. Es fehlt nur noch das Datum. Die ganze Anhörung war somit nur eine Schauveranstaltung, um den Schein von "Bürgerbeteiligung" zu wahren.
Der Wert, den die Geschäftsführer des Flughafens Frankfurt-Hahn dem Anhörungstermin beigemessen haben, läßt sich am deutlichsten an einer Aussage des Geschäftsführers Andreas Helfer erkennen.
Zum Abschluß verhöhnte er die anwesenden Einwender, in dem er ihnen mit der Brustton der Überzeugung wortreich, dass ihre in der An-und Abflugschneisse liegenden Immobilien, selbst Ferienhäuser und Ferienwohnungen trotz massiven Fluglärms an Wert gewinnen würden.