Welche Sicherheitsvorkehrungen sind für "Hahn in Motion" 1999 getroffen?

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Absender:

Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Kleinich, 24. Mai 1999

An
Bezirksregierung Koblenz
Postfach 269

56022 Koblenz


Durchführung einer Luftfahrtveranstaltung am Flugplatz Hahn

Sehr geehrte Damen und Herren!

In einer ihrer letzten Ausgaben berichtet das Fliegermagazin Airshow-Special, daß am Flugplatz Hahn am Samstag, den 12. Juni und am Sonntag, den 13. Juni 1999 Flugtage stattfinden. Laut den Veröffentlichungen werden an diesen Tagen auf dem Flugplatz Hahn mit dem zweimotorigen amerikanischen Bomber B-25 Mitchell (Weltkrieg II) und dem einmotorigen britischen Jägern Hawker Seafury (ebenfalls Weltkrieg II) spektakuläre Flugmanöver geflogen. Dabei sind auch schnelle Überflüge geplant. Auch im Programm sind Doppeldecker-Formationsflüge sowie Motorkunstflug.

Um auch in diesem Jahr abschätzen zu können, welches Gefahrenpotential die Schauflüge und hier insbesondere die spektakulären Flugmanöver und die schnellen Überflüge mit den uralten Militärflugzeugen für die Bevölkerung in sich bergen, benötigen wir von Ihnen weitere Informationen. Dabei interessiert uns insbesondere auch, welche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Flugzeugabstürzen getroffen worden sind.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. An welchem Tag und zu welcher Uhrzeit finden die Flugvorführungen statt?
  2. Welche Flugzeuge kommen neben der B 25 und der Hawker Seafury bei den Kunstflugdarbietungen zum Einsatz?
  3. Welche Flugmanöver werden geflogen?
  4. Über welchem Gebiet werden die Flugvorführungen durchgeführt?
  5. Welche Ortschaften werden überflogen?
  6. Werden die Schaulustigen auf dem Flugplatz überflogen?
  7. Wieviele Sicherheitskräfte von Polizei, Bundesgrenzschutz, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk usw. sind mit welchem Ausbildungsstand und welchem Rettungsgerät im Einsatz?
  8. Wieviele Ärzte, Sanitäter und sonstiges Rettungspersonal sind im Einsatz?
  9. Wieviele Notarztwagen, Krankenwagen, Rettungshubschrauber usw. sind im Einsatz?
  10. Wieviel Rettungspersonal ist zusätzlich in Rufbereitschaft?
  11. Wer ist Veranstalter?
  12. Wer hat die Flugvorführungen genehmigt?
  13. Wer trägt die Verantwortung für evtl. Flugunfälle?
  14. Wer trägt die nach einem Flugunfall evtl. anfallenden Heilbehandlungskosten und Schadenersatzansprüche?

Uns ist das Gefahrenpotentials der geplanten spektakulären Flugmanöver und Überflüge mit uralten Militärmaschinen sowie der Kunstflugdarbietungen zu hoch. Nach unserer Auffassung betreiben die Verantwortlichen des Flugplatzes Hahn in unverantwortlicher Art und Weise mit den geplanten Schauflügen ein "Spiel mit dem Feuer". Für billige Promotion ist ihnen jedes Mittel recht. Aus der Katastrophe von Ramstein haben sie nichts gelernt.

Wir bitten Sie daher, selbst wenn die Veranstalter alle möglichen Sicherheitseinrichtungen bereitstellen, Ihre Genehmigung für die Schauflüge nicht zu erteilen oder zu widerrufen. Das Risiko eine Unfalles mit schrecklichen Folgen ist einfach zu hoch.

Für Ihre Informationen bedanken wir uns im voraus.
mit freundlichen Grüßen