Bezirksregierung Koblenz erklärt: Bei Flugschau auf dem Hahn alles paletti!

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Absender:

Bezirksregierung Koblenz
Koblenz, 03.08.1998

An
Bürgerinititaive gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdof 55

54483 Kleinich

Flughafen Hahn;
Antrag der Flughafen Hahn Gmbh auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung



Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihre Eingabe -ohne Datum- teilen wir Ihnen mit, daß sich der Antrag der Flughafen Hahn GmbH auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung am 04./05.08.1998 anläßlich der Einweihung des neuen GAT lediglich auf einen sogenannten Tag der offenen Tür erstreckt, in dessen Rahmen Rundflüge nach Maßgabe der bestehenden Platzzulassung sowie einzelne Flugvorführungen geplant sind.

Der Veranstalter hat zwischenzeitlich das Flugprogramm geändert und seinen Antrag dahingehend eingeschränkt, daß der Einsatz militärischer Strahlflugzeuge (Überflüge in Formation) unterbleiben. Die übrigen Programmpunkte entsprechen im wesentlichen der Platzzulassung und sind im einzelnen so angelegt, daß die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zwischen der Vorführ und Zuschauerlinie eingehalten werden. Bezüglich Ihrer Anfrage handelt es sich dabei um Überflüge im Bereich der Start-/Landebahn des Flughafens jeweils in Normalflugkonfiguration entsprechend dem Flughandbuch der eingesetzten Luftfahrzeuge sowie um Fallschirmabsprünge und Einzelkunstflug mit Segelflugzeugen / Propellerflugzeugen unterhalb 5.700 kg höchstzulässige Flugmasse. Verbandskunstflüge oder sonstige Formationsflüge sind nicht gestattet.

Die sich aus der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr vom 01.03.1996 (NfL 1 68/96) ergebenden Richtlinien zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG (Luftfahrtveranstaltung) in der z.Zt. gültigen Fassung sind uneingeschränkt zu beachten.

Über die Erteilung der Veranstaltungsgenehmigung wird von uns derzeit abschließend entschieden. Wir stellen Ihnen anheim, ggfls. den Genehmigungsbescheid mit allen Beschränkungen und Auflagen auch hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsmaßnahmen entweder bei unserer Behörde oder der örtlichen Luftaufsichtsstelle am Flughafen Hahn einzusehen.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Manfred Keil)