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Mehr Schutz vor nächtlichem Fluglärm

Der Geschäftsführer der Flughafen Hahn GmbH, Herr Jörg Berres, macht in dem Artikel die auf den ersten Blick großzügige Ankündigung, dass seine Gesellschaft beabsichtigt, demnächst auf Antrag von Betroffenen zu überprüfen, ob Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Dabei soll nach seinen Vorstellungen das Schallschutzprogramm so ausfallen, dass beispielsweise die Bevölkerung Lärmschutzfenster erhält, um dann in den Schlafräumen bei geschlossenen Fenstern nur noch einem Lärmpegel von 55 dB(A) ausgesetzt zu sein. Wie leider so oft, operiert der Flughafen Hahn mit der abstrakten Zahl von 55 dB(A). Was sich hinter diesem Wert verbirgt, bleibt im Dunkeln.

55 dB(A) entspricht laut der Lärmfibel etwa der Lautstärke, die bei Normalbetrieb eines Fernseh- oder Radiogerätes herrscht. Die Bevölkerung rund um den Flugplatz Hahn wird also gezwungen, unter Bedingungen zu schlafen, die damit zu vergleichen sind, dass sich nachts immer wieder für kurze Zeit ein Fernseh- oder Radiogerät im Schlafzimmer einschaltet und beispielsweise mit Zimmerlautstärke Blas- oder Marschmusik spielt. Sicherlich kein angenehmer Gedanke.

Zu dieser Auffassung ist im Übrigen auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) in seinem Urteil zur Nachtflugregelung gelangt. Deswegen hat es festgestellt, dass für Schlafräume 55 dB(A) einfach zu laut sind. In der Urteilsbegründung schreiben die Richter, dass laut des fortgeschrittenen Erkenntnistandes in der Schlaf- und Lärmwirkungsforschung unzumutbare Lärmauswirkungen nur dann vermieden werden können, wenn in den Schlafräumen sichergestellt ist, dass es nur 52 dB(A) laut wird. Der scheinbar geringe Unterschied von 3 dB(A) bedeutet dabei immerhin eine Halbierung der Lautstärke. In der Vergangenheit hat die Betreibergesellschaft des Flugplatzes Hahn keine Gelegenheit versäumt, der Bevölkerung zu versprechen, dass zu ihren Gunsten optimale Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden, wenn tatsächlich einmal nachts geflogen wird.

Wie also kann Herr Berres jetzt so tun, als ob die Bevölkerung mit seinen ins Auge gefaßten Schutzmaßnahmen auf der Basis von 55 dB(A) ausreichend, geschweige denn optimal geschützt ist.

Jetzt gilt es für die Flughafen-Hahn GmbH und das Wirtschaftsministerium die vollmundigen Versprechungen der Vergangenheit in die Tat umzusetzen, und der gesamten Bevölkerung in den für das OVG bereits errechneten 52-dB(A)-Zonen zwischen Leideneck auf der einen Seite und Morbach auf der anderen Seite den optimalen Schutz vor nächtlichem Fluglärm auch zu gewähren. Dies dürfte auch kein finanzielles Problem darstellen, da bekanntlich mit der Frankfurter Flughafen AG (FAG) ein potenter Partner zur Verfügung steht. Die Tatsache, dass der Flugplatz Hahn weit unter Wert an die FAGverkauft wurde, läßt die Vermutung zu, dass der Risikofaktor der Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen auf der Basis von 52 dB(A) sich bereits im Kaufpreis niedergeschlagen hat. Vermeidet man jetzt den von den Richtern geforderten Lärmschutz, würde die FAG zweimal sparen. Oder benötigt die FAG das bei den Lärmschutzmaßnahmen eingesparte Geld etwa für wichtigere Projekte, wie beispielsweise den geplanten Aussichtspavillion für ein paar Freizeit- und Hobbyflieger?