Der Verkauf der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH an die HNA-Group
Die EU, die ab 2024 schwarze Zahlen für den Flughafen vorschreibt, billigt dem Land Rheinland-Pfalz zu, bis zu diesem Datum weitere Beihilfen an den Airport zu zahlen. Sie sind im Anteilskaufvertrag festgehalten. So darf das Land Sicherheitskosten (Brandschutz, Rettungsdienst) von bis zu 27 Millionen Euro sowie Betriebsbeihilfen von 25,3 Millionen Euro erstatten. Zudem darf es Zuschüsse zu Infrastrukturinvestitionen von bis zu 22,6 Millionen Euro gewähren. |
Gegenstand des Vertrags sind auch diverse Garantien und Freistellungen zugunsten der Chinesen, wobei das Land hier maximal mit fünf Millionen Euro haftet. Es geht etwa darum, dass die Angaben zu Jahresabschlüssen und unbelastetem Eigentum des Flughafens stimmen. Der Käufer sichert sich ab, dass er nicht durch einen unerlaubten Wertabfluss (ab Januar 2016) in die Röhre schaut. Auch ist er von Steuern und Sozialabgaben bis Ende 2016 freigestellt. Schließlich werden ihm die Kosten für die Mitgliedschaft im Zweckverband Flughafen Hahn erlassen. |
In langen Passagen geht es um die Frage möglicher Altlasten, wenn am Flughafen gebaut oder renoviert wird. Das Land stellt die neuen Eigentümer 30 Jahre von Kosten bis zu 25 Millionen Euro frei. Bevor das Land zahlt, muss allerdings die Flughafen Hahn GmbH auf ihre Altlastenrückstellungen von 2,7 Millionen Euro zurückgreifen. Bei jeder von einer Behörde angeordneten Sanierung müssen die Chinesen zudem zehn Prozent der Kosten selbst tragen. |
2020 |
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Flughafen Hahn Beihilfen trotz Vorwurf des Steuerbetrugs - Landesregierung muss lückenlos aufklären (Eifel-Zeitung) |
07.10.2020 | |||
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20.02.2020 | |||
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20.02.2020 | |||