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Auf diesen Seiten haben wir die Gutachten, das Genehmigungsverfahren, die Klage gegen die Genehmigung und sowie das Urteil des Oberverwaltungsgericht Koblenz zur Flugplatzgenehmigung (Jahre 1992-1997) dargestellt. Besonders erwähnenswert bleibt nach wie vor, daß der Flughafen Hahn erst- und einmalig in Deutschland auf der Basis eines politischen Schachzuges mit Hilfe eines juristischen Tricks, nämlich der zivilen Mitbenutzung eines militärisch nicht mehr genutzten Militärflughafens beruht.
Die Lex Brüderle-Hahn (Beschleunigungsgesetz West) tat ein Übriges, dieses Lieblingsprojekt des ehemaligen Wirtschaftsministers in "Rekordzeit" unter Einsatz von "Rekordsummen" über alle Hürden und Bedenken zu treiben.
Kurioser Nebeneffekt: Der neue Besitzer, die Flughafen Frankfurt AG ist nun Eigentümer und Betreiber eines Militärflughafens mit ziviler Mitbenutzung.
Das Spannungsverhältnis zwischen Klagebegründung und den Gutachten der Genehmigungsbehörde und der Flughafengesellschaft gibt die unterschiedlichen Positionen der von den negativen Auswirkungen betroffenen Bevölkerung und den wirtschaftlichen Interessen spannungsreich wieder. Das letztendlich im Urteil zur Flugplatzgenehmigung mit einigen rhetorischen Formulierungen ein scheinbares teilweises Entgegenkommen niedergelegt ist, kann in letzter Konsequenz nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Profitinteressen einiger Weniger über die Grundrechte, auch der Flughafenanwohner, gesetzt werden. |