Was hat die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
bisher erreicht:

Letzte Aktualisierung 08.11.2017
  • Verhinderung der Verlagerung des Nachtpoststerns von Frankfurt nach Hahn (Bedingt durch Verzögerungen wegen der Klage gegen die Genehmigung)
  • Verhinderung der Verlagerung des Eurofrachtknotens von Frankfurt nach Hahn (Bedingt durch Verzögerungen wegen der Klage gegen die Genehmigung)
  • Verhinderung der Ansiedlung von DHL (Bedingt durch Verzögerungen wegen der Klage gegen die Startbahnverlängerung)
  • Verhinderung des Baus einer zweiten Startbahn bei Ansiedlung von DHL
  • Informationsstand der betroffenen Bevölkerung erhöht.
  • Schaffung eines kritisches Bewußtseins über die Problematik von Flugverkehr und insbesondere von Flugverkehr in der Nacht
  • Kommunal, Landes und Bundespolitiker mußten sich auf Veranlassung der BI zu ihrer Position zum Flugplatz Hahn erklären.
  • Verhinderung des uneingeschränkten Nachtfluges.
  • Juristische überprüfung der Flughafengenehmigung und damit einhergehender Einschränkungen durch die Genehmigungsbehörde.
  • Verbesserung des Lärmschutzes für die Bevölkerung.
  • Durchsetzung eines bundesweit einmaligen Standards - 52 dB(A) Einzelschall - von zumutbarem Nachtfluglärm.
  • Gewährung von Lärmschutz ab dem 01.04.1998 unabhängig von der Anzahl der Flugbewegungen.
  • Einschränkung der Platzrundenflüge.
  • Reduzierung der Lärmbelästigungen der allgemeinen Luftfahrt.
  • Beschlüsse der Fluglärmkommission zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm aufgrund von Forderungen der BI.
  • Präzisere Einhaltung der An- und Abflugrouten aufgrund von Beschwerden bei der DSF.
  • Regelmäßige Kontrollen der RampCheckCrew des Luftfahrbundesamtes am Flugplatz Hahn aufgrund von Forderungen der BI.
  • Verbesserung der Sicherheitsstandards an den Fluglärmtagen (Hahn in Motion) aufgrund von Forderungen an das Luftamt.