- Verhinderung der Verlagerung des Nachtpoststerns von Frankfurt nach Hahn (Bedingt durch Verzögerungen wegen der Klage gegen die Genehmigung)
- Verhinderung der Verlagerung des Eurofrachtknotens von Frankfurt nach Hahn (Bedingt durch Verzögerungen wegen der Klage gegen die Genehmigung)
- Verhinderung der Ansiedlung von DHL (Bedingt durch Verzögerungen wegen der Klage gegen die Startbahnverlängerung)
- Verhinderung des Baus einer zweiten Startbahn bei Ansiedlung von DHL
- Informationsstand der betroffenen Bevölkerung erhöht.
- Schaffung eines kritisches Bewußtseins über die Problematik von Flugverkehr und insbesondere von Flugverkehr in der Nacht
- Kommunal, Landes und Bundespolitiker mußten sich auf Veranlassung der BI zu ihrer Position zum Flugplatz Hahn erklären.
- Verhinderung des uneingeschränkten Nachtfluges.
- Juristische überprüfung der Flughafengenehmigung und damit einhergehender Einschränkungen durch die Genehmigungsbehörde.
- Verbesserung des Lärmschutzes für die Bevölkerung.
- Durchsetzung eines bundesweit einmaligen Standards - 52 dB(A) Einzelschall - von zumutbarem Nachtfluglärm.
- Gewährung von Lärmschutz ab dem 01.04.1998 unabhängig von der Anzahl der Flugbewegungen.
- Einschränkung der Platzrundenflüge.
- Reduzierung der Lärmbelästigungen der allgemeinen Luftfahrt.
- Beschlüsse der Fluglärmkommission zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm aufgrund von Forderungen der BI.
- Präzisere Einhaltung der An- und Abflugrouten aufgrund von Beschwerden bei der DSF.
- Regelmäßige Kontrollen der RampCheckCrew des Luftfahrbundesamtes am Flugplatz Hahn aufgrund von Forderungen der BI.
- Verbesserung der Sicherheitsstandards an den Fluglärmtagen (Hahn in Motion) aufgrund von Forderungen an das Luftamt.
|
|