Mustereinwendungen für das Planfestellungsverfahren


Einwendungen

 

Wir haben uns entschieden, in dem laufenden Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes Hahn keine Mustereinwendungen zur Verfügung zu stellen.

Unsere Erfahrungen aus dem Genehmigungsverfahren zur zivilen Mitbenuztung des Militärflugplatzes Hahn im Jahr 1993, in dem ca. 53.000 zum Teil sehr detaillierte und fundierte Einwendungen von ca. 9.000 - 10.000 Einwendern vom Ministerium für Wirtschaft und Verkehr mehr oder weniger mit der Formulierung:

"Soweit den Einwendungen durch diese Entscheidung nicht Rechnung getragen werden konnte, werden sie zurückgewiesen"
(Genehmigung zur zivilen Mitbenutzung des Militärflugplatzes Hahn vom 14. Juli 1993, Seite 91)

abgebügelt wurden, lassen jeglichen Aufwand und Aktionen unsererseits für unnütz erscheinen.


Allerdings finden Sie nachfolgend von anderen Bürgerinitiativen zur Verfügung gestellte Einwendungen, die Sie entsprechend Ihrem Betroffenheitsgrad nach entsprechender Überarbeitung nutzen können.
Wir empfehlen auf jeden Fall eine Einwendung mit dem Hinweis auf die Lärmbelästigung, den Wertverlust des Wohneigentums, die Eingriffe in die Natur und die Gefahren für Ihre Gesundheit.


Ihre Einwendung können Sie richten an:

Landesbetrieb Straßen und Verkehr
Referat Luftverkehr Gebäude 663
55483 Hahn-Flughafen

Muster für Einwendungen

Mustereinwendung allgemein
Mustereinwendung aus Frankfurt (Wartungshalle A 380)
Mustereinwendung aus Ramstein
Mustereinwendung aus Ramstein
Mustereinwendung aus Ramstein für Kirchen, Altenheime, Krankenhäuser, soziale Einrichtungen usw.

Letzte Aktualisierung 18.02.2017
Durch BI Nachtflughafen Hahn